Integrationsratswahl

Integrationsratswahl

Informationen zu den Integrationsratswahlen

Letzte Wahl: 13.09.2020
Nächste Wahl: stehts parallel zur Kommunalwahl
Wahlperiode: Alle 5 Jahre 

Was wird gewählt?

Bei der Integrationsratswahl werden die Migrantenvertreter des Integrationsrats der Stadt Niederkassel bestimmt.

Wer ist wahlberichtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz erworben hat
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • sich seit einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhält
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnsitzen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keinen Wohnsitz außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat eine Stimme für eine Liste der Bewerber/innen.

Ergebnisse der letzten Integrationsratswahlen