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Umlegung Stadt Niederkassel – Umlegungsverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11 Rh für den Bereich Gallierstraße/Merowingerstraße
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Umlegung Stadt Niederkassel – Umlegungsverfahren im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11 Rh für den Bereich Gallierstraße/Merowingerstraße

B e k a n n t m a c h u n g

über den Beschluss der Aufstellung des Umlegungsplanes und die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte und des Umlegungsverzeichnisses

Gemäß § 66 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung hat der Umlegungsausschuss der Stadt Niederkassel am 20.06.2024 und 30.09.2024 die Aufstellung des Umlegungsplanes für das Umlegungsgebiet „Gallierstraße/Merowingerstraße“ beschlossen.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis zu den Ordnungsnummern 1, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16.

Der Umlegungsplan enthält gemäß § 66 Abs.2 BauGB den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren.

Die Umlegungskarte und das Umlegungsverzeichnis werden gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB)

in der Zeit vom 28.04.2025 bis 28.05.2025

im Rathaus Niederkassel, Rathausstr. 19, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Zimmer 021 während der Öffnungszeiten für Offenlagen

Montag, Dienstag und Freitag zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 69 Abs.2 BauGB kann jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, den Umlegungsplan bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Niederkassel einsehen.

Zur Terminvereinbarung für eine Einsichtnahme setzen Sie sich bitte mit Frau Hafer unter der
Telefonnummer 02208/9466-802 in Verbindung.

Den Beteiligten am Umlegungsverfahren wird gemäß § 70 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Niederkassel, den 25.04.2025

Der Vorsitzende

Bernd Carl

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