Tarifordnung für das Helmut-Loos-Bad Lülsdorf
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Tarifordnung für das Helmut-Loos-Bad Lülsdorf

Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 folgende Tarifordnung für die  Nutzung des Hallenbades Lülsdorf beschlossen:

1. Änderung vom 08.07.2025; in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2026   

1. Erwachsene

1.1 Einzelkarte bis 3 Stunden Badezeit                                                      3,50 €

1.2 Zehnerkarte bis 3 Stunden Badezeit                                                  27,00 €

1.3 Elferkarte (Logokarteninhaber) bis 3 Stunden Badezeit                         27,00 €

1.4 Elferkarte (Energycardinhaber) bis 3 Stunden Badezeit                         27,00 €

1.5 Fünfizigerkarte bis 3 Stunden Badezeit                                             123,00 €

2. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr freier Eintritt

3. Kinder und Jugendliche vom Beginn des 7. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, Behinderte mit amtlichen Ausweis, Schüler, Stundenten und Auszubildende ab Beginn des 18. Lebensjahres, Soldaten im freiwilligen Wehrdienst und Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst) gegen Vorlage gültiger Ausweise, Niederkassler-Pass-Inhaber sowie deren unterhaltsberechtigte Kinder

3.1 Einzelkarte bis 3 Stunden Badezeit                                                      2,50 €

3.2 Zehnerkarte bis 3 Stunden Badezeit                                                  20,50 €

3.3 Elferkarte (Logokarteninhaber) bis 3 Stunden Badezeit                         20,50 €

3.4 Elferkarte (Energycardinhaber) bis 3 Stunden Badezeit                         20,50 €

3.5 Fünfizigerkarte bis 3 Stunden Badezeit                                               94,00 €

4. Ferienkarte für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres

4.1 für die Dauer der Osterferien für bis 3 Stunden Badezeit                       19,00 €

4.2 für die Dauer der Sommerferien für bis 3 Stunden Badezeit                            37,50 €

5. Nachzahltarif für jede angefangenen 20 Minuten                                      0,70 €

6. Schwimmunterricht

6.1 Schwimmkurs (10 Stunden)                                                             65,50 €

6.2 Fortgeschrittenenkurs (6 Stunden)                                                    53,00 €

6.3 Erwachsenenschwimmkurs (10 Stunden)                                            70,00 €

6.4 Wassergewöhnungskurs (6 Stunden)                                                 33,00 €

6.5 Aqua-Jogging (10 Stunden)                                                              42,00 €

6.6 Wassergymnastik (10 Stunden)                                                        42,00 €

7. Gaderobenschlüssel

7.1 Für einen verlorengegangenen Gaderobenschlüssel sind zu bezahlen:      7,00 €

8. Inhaber der Jugendleiter/Card

8.1 Inhaber der Jugendleiter/Card erhalten eine 50%ige Eintrittsermäßigung 

9. Inhaber der Ehrenamtskarte

9.1 Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten einen Preisnachlass von einem Drittel des vollen Eintrittspreises. Es gilt die Ermä?igung auf den für den Inhaber der Ehrenamtskarte jeweils geletender Tarif

10. Vereinsschwimmen

10.1 Für Vereinsschwimmen sind pro Stunde (brutto) zu bezahlen:              4,50 €

Die Tarifordnung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

  • Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines halben Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
    • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    • diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
    • der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
    • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Niederkassel, den 09.07.2025

Matthias Großgarten
Bürgermeister

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