Das Cannabisgesetz regelt, dass in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Konsum von Cannabis verboten ist. Darüber hinaus regelt das Cannabisgesetz, dass der öffentliche Konsum von Cannabis
1. in Schulen und in deren Sichtweite,
2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite
verboten ist. Sichtweite sei bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der o.g. Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Aus dieser Regelung ergibt sich, dass bei Volks- und Schützenfesten, Kirmes oder anderen öffentlichen Veranstaltungen ein Konsumverbot von Cannabis gilt.
Der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Niederkassel wird am Strandfest verstärkt die Einhaltung der Regelungen kontrollieren und
festgestellte Verstöße konsequent ahnden.
Besucherinnen und Besucher werden daher gebeten, die vorstehenden Regelungen zu beachten.