Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. des Verkehrsflughafens Köln/Bonn; hier: Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 31.01.2024 II.5-31-21-4 (2)
Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. des Verkehrsflughafens Köln/Bonn; hier: Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 31.01.2024 II.5-31-21-4 (2)
I.
Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.01.2024 (Az.: II.5-31-21-4 (2)) ist der Plan für die Erweiterung des Vorfelds A u.a. am Verkehrsflughafen Köln/Bonn – durch Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flugzeug-Abstellpositionen – sowie die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Neuordnung des sog. „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u.a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem zentralen Flughafengelände und zu diversen Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Hotel) gemäß § 8 Abs. 1 und 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in Verbindung mit § 74 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt worden.
Folgende Planunterlagen sind Gegenstand des Beschlusses:
Flugbetriebsflächen:
Nr.
Bezeichnung
Datum
Maßstab
1027-G-V-1T-LP-1
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 1: Erweiterung Vorfeld A, Umnutzung Teilfläche Vorfeld A
25.11.2016
1:1.000
LP RAMPAE 01
Lageplan Flächen Erweiterung Vorfeld A
01.12.2016
1:1.000
RQ RAMPAE 01
Regelquerschnitt Erweiterung Vorfeld A
01.12.2016
1:100
LP RAMPA 01
Lageplan Flächen Umnutzung Teilfläche Vorfeld A
24.10.2016
1:1.000
RQ RAMPA 01
Regelquerschnitt Umnutzung Teilfläche Vorfeld A
24.10.2016
1:20
1027-G-V1T-LP-2
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 2: Vorfeldlückenschluss E/F
25.11.2016
1:1.000
CGN-EF-PFA-03
Vorfeldlückenschluss E/F Lageplan mit Höhenlinien
26.10.2016
1:1.000
CGN-EF-PFA-05
Vorfeldlückenschluss E/F Vorfeldschnitte
26.10.2016
1:1.000 1:100
Bauleitplanerische Festsetzungen:
Nr.
Bezeichnung
Datum
Maßstab
1027-G-V-1T-LP-I
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 3: Frachtriegel
25.11.2016
1:2.500
1027-G-V-1T-LP-II
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 4: Frachtzentrum General Cargo
25.11.2016
1:1.000
1027-G-V-1T-LP-II
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 5: Sonstige Hochbauflächen, Parkhaus 1, Hotel u. Anbau T2 West
25.11.2016
1:1.000
1027-G-V-1T-LP-IV
Plan der baulichen Anlagen – Anlage 6: Verwaltungsgebäude
Flächeninanspruchnahme reduzieren und Ausschlusszonen beachten
10.08.2017
Regelmäßige Kontrolle der Bauflächen auf Kreuzkrötenlaich
10.08.2017
Kontrolle des Baufeldes im Hinblick auf Zauneidechsen-Vorkommen und ggf. Umsiedlung
10.08.2017
Übersichtsbegehung auf Fledermausquartiere
10.08.2017
Vogelfreundliche Gestaltung von Glasfassaden
10.08.2017
Verwendung von insektenfreundlichem Licht
10.08.2017
Maßnahmenübersichtsplan „Wahner Heide“
14.11.2011
Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontoflächen Nr. 1.10 „Beweidungszug Südheide“ (Auszug)
10/2001
Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontoflächen Nr. 1.6 „Aggeraue“ (Auszug)
10/2001
Maßnahmenblätter und -detailplan Ökokontofläche Nr. 2.1 „Brander-Hasbacher Wiesen“
11/2014
Der Trägerin des Vorhabens, der Flughafen Köln/Bonn GmbH, werden Auflagen erteilt.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
II.
Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen wären, wird die Zustellung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 08.04.2024 bis 19.04.2024 (einschließlich) in den folgenden Kommunen zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der vorgenannten Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG NRW).
Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und von denjenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bei dem
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Emilie-Preyer-Platz 1 40479 Düsseldorf
E-Mail-Adresse: poststelle@munv.nrw.de
schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
III.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung, die durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 74 Abs. 5 VwVfG NRW ersetzt wird, Klage beim
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Aegidiikirchplatz 5 48143 Münster