Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit
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Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

1.    57. Änderung – Teilplan A des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel

2.    Bebauungsplan Nr. 140 M                                                     

Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 die Entwürfe zur 57. Änderung – Teilplan A des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel sowie zum Bebauungsplan 140 M gebilligt und die Beschlüsse gefasst, beide Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu veröffentlichen.

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet für beide Verfahren ist annähernd identisch, da die Aufstellung der Pläne im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt. Es befindet sich im Stadtteil Mondorf an der Provinzialstraße, unmittelbar an der östlichen Grenze des Hoheitsgebietes der Stadt Niederkassel zum Gewerbegebiet der Stadt Troisdorf am westlichen Rand des Stadtteils Bergheim. Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die die beiden Teilgebiete abgrenzt, wird hingewiesen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Darstellung (Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB) bzw. Festsetzung (Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) einer gemischten Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO; Flächennutzungsplan) bzw. eines Mischgebietes (§ 6 BauNVO, Bebauungsplan), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das vorgesehene Bauvorhaben zu schaffen. Dieses soll eine verträgliche Übergangsnutzung zwischen der Wohnbebauung auf Niederkasseler Stadtgebiet im Westen und dem Gewerbe auf Troisdorfer Stadtgebiet im Osten darstellen und einer Mischung aus Wohnen und wohnverträglichen Gewerbe dienen.

Möglichkeit zur Einsichtnahme

Die Entwürfe der 57. Änderung – Teilplan A des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 140 M mit den zugehörigen Begründungen inkl. Umweltbericht, Gutachten und den nach Einschätzung der Stadt Niederkassel wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit

vom 14.07.2025 (Montag) bis einschließlich 22.08.2025 (Freitag)

im Internet unter https://www.niederkassel.de/bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen in diesem Zeitraum während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, auf dem Flur des Fachbereichs 8 – Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt, öffentlich ausgelegt und können, möglichst nach Terminvereinbarung, dort eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung erfolgen.

Dienstzeiten               vormittags:      montags bis donnerstags      08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                            freitags                                    08.30 Uhr bis 11.30 Uhr

                                    nachmittags:   donnerstags                           14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Stellungnahmen

Stellungnahmen zu den Entwürfen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes können von jedermann abgegeben werden und sollen während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über die Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung oder per Email an
stadtplanung@niederkassel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Niederkassel, Abt. 8.2 – Stadtplanung und Umwelt, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und/oder der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Arten umweltbezogener Informationen

Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Hierzu liegen die jeweiligen Umweltberichte inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, die zugehörigen Artenschutzprüfungen sowie umweltbezogene Stellungnahmen vor. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Mensch, Gesundheit und Risiken für die Gesundheit (Unfälle und Katastrophen), Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz, Boden und Fläche (hier: Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Fläche), Altlasten, Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser), Klima, Luft, Landschaft und Erholung, Schutzgebiete, Landschaftspläne, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Erneuerbare Energien, Abfälle und Abwässer, Emissionen, Immissionen, Störfallthematik, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, Kompensation, Eingriffsbewertung (Eingriffe in Natur, Landschaft, Boden) sowie das Wirkungsgefüge/Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden (gilt nur für die 57. Änderung – Teilplan A des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel):

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Ergänzende Hinweise

Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.

Niederkassel, den 07.07.2025

Der Bürgermeister

gez. Matthias Großgarten

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