1. 40. Änderung – Teilplan A des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel
2. Bebauungsplan Nr. 105 St
Das Plangebiet für beide Verfahren Verfahren ist identisch, da die Aufstellung der Pläne im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt. Es liegt unmittelbar an der östlichen Grenze des Hoheitsgebietes der Stadt Niederkassel, im nördlichen Anschluss an das Gewerbegebiet Junkersring der Stadt Troisdorf und umfasst das Flurstück Nr. 22, Flur 001 in der Gemarkung Stockem sowie Teile des Flurstücks 93 (Wegeparzelle). Auf die beiliegende Übersichtsskizze, die die beiden Teilgebiete abgrenzt, wird hingewiesen.
Ziel und Zweck der Planung ist die Darstellung (Flächennutzungsplan gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB) bzw. Festsetzung (Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) einer gewerblichen Baufläche
(§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO; Flächennutzungsplan) bzw. eines Gewerbegebietes (§ 8 BauNVO, Bebauungsplan), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene gewerbliche Nutzung zu schaffen und somit den ersten Schritt zur Verwirklichung des Entwicklungskonzeptes für ein interkommunales Gewerbegebiet zwischen Niederkassel und Troisdorf umzusetzen.
Beschluss und Rechtsgrundlage
Der Planungs- und Verkehrsausschuss der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 die Entwürfe zur 40. Änderung – Teilplan A des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel sowie zum Bebauungsplan 105 St gebilligt und die Beschlüsse gefasst, beide Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu veröffentlichen.
Möglichkeit zur Einsichtnahme
Die Entwürfe der 40. Änderung – Teilplan A des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes 105 St mit den zugehörigen Begründungen inkl. Umweltbericht, Gutachten und den nach Einschätzung der Stadt Niederkassel wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit
vom 05.05.2025 (Montag) bis einschließlich 06.06.2025 (Freitag)
auf der Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen in diesem Zeitraum während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Niederkassel, Rathausstraße 19, auf dem Flur des Fachbereichs 8 – Stadtplanung / Bauaufsicht / Umwelt, öffentlich ausgelegt und können, möglichst nach Terminvereinbarung, dort eingesehen werden. Die Einsichtnahme kann auch außerhalb dieser Dienstzeiten nach besonderer Vereinbarung erfolgen.
Dienstzeiten: vormittags: montags bis donnerstags 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr
nachmittags: donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Stellungnahmen
Stellungnahmen zu den Entwürfen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes können von jedermann abgegeben werden und sollen während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch über die Internetseite https://www.niederkassel.de/bauleitplanung oder per Email an stadtplanung@niederkassel.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich an die Stadt Niederkassel, Abt. 8.2 – Stadtplanung und Umwelt, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und/oder der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Arten umweltbezogener Informationen
Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Hierzu liegen die jeweiligen Umweltberichte inkl. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, die zugehörigen Artenschutzprüfungen sowie umweltbezogene Stellungnahmen vor. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Tiere, Pflanzen, Fläche (hier: Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Fläche), Boden, Altlasten, Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser), Luft, Klima und das Wirkungsgefüge/Wechselwirkungen zwischen ihnen sowie die Landschaft und biologische Vielfalt, Artenschutz, Schutzgebiete, Landschaftspläne, Mensch, Gesundheit und Risiken für die Gesundheit (Unfälle und Katastrophen), Bevölkerung, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Emissionen, Immissionen, Erneuerbare Energien, Abfälle und Abwässer, Störfallthematik, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, Kompensation, Eingriffsbewertung (Eingriffe in Natur, Landschaft, Boden), Landschaftspläne.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden (gilt nur für die 40. Änderung – Teilplan A des Flächennutzungsplanes der Stadt Niederkassel):
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Ergänzende Hinweise
Zusätzlich sind Informationen zu Bauleitplanverfahren über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de und www.beteiligung.nrw.de zugänglich.
Niederkassel, den 15.04.2025
Der Bürgermeister
gez. Matthias Großgarten
Stadt Niederkassel
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Tel.: +49 2208 9466-0
Fax: +49 2208 9466-29
E-Mail: info@niederkassel.de