Durch Beschluss der Bezirksregierung Köln vom 03.11.2025 wurde die Flurbereinigung Rondorf angeordnet.
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss entstand die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Rondorf.
In dem Flurbereinigungsverfahren Rondorf wird hiermit gemäß § 21 Absatz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft ein Termin anberaumt auf
Donnerstag, den 12. März 2026, um 16:00 Uhr,
im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln,
Raum H 200 (Plenarsaal),
Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln.
Zu der Vorstandswahl werden alle Teilnehmer/innen des Flurbereinigungsverfahrens eingeladen. Wahlberechtigte Teilnehmer/innen sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln haben sich die anwesenden Teilnehmer/innen als solche auszuweisen.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmer/innen oder bevollmächtigten Personen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (§ 21 Abs. 3 FlurbG). Jede/r anwesende Teilnehmer/in oder jede bevollmächtigte Person hat nur ein Stimmrecht, gleich wie viele Besitzstände er/sie vertritt. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer.
Teilnehmer/innen, die am persönlichen Erscheinen zum Wahltermin verhindert sind, haben die Möglichkeit, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Entsprechende Vollmachtsformulare können auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren
abgerufen oder bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, unter Angabe des obigen Aktenzeichens angefordert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Personen, die nicht stimmberechtigt sind, an der Veranstaltung teilnehmen und gewählt werden können.
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Bezirksregierung Köln Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen (§ 21 Abs. 4 FlurbG).
Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen oder zu bestellen (§ 21 Abs. 5 FlurbG).
Der Termin dient ausschließlich der Wahl des Vorstandes. Für Fragen hinsichtlich des Flurbereinigungsverfahrens können die Teilnehmer/innen sich gerne telefonisch mit dem zuständigen Dezernenten, Herrn Meul unter der Tel.-Nr. 0221 147-3204
bzw. per E-Mail florian.meul@bezreg-koeln.nrw.de oder dem zuständigen Projektleiter, Herrn Lewalder unter der Tel.-Nr. 0221 147-3717 bzw. per E-Mail tobias.lewalder@bezreg-koeln.nrw.de in Verbindung setzen.
Im Anschluss an die Wahl des Vorstandes findet die konstituierende Sitzung des gewählten Vorstandes statt, in der u. a. der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende von den ordentlichen Vorstandsmitgliedern gewählt werden.
Im Auftrag
gez.
Frings-Schäfer
Regierungsdirektorin
Diese öffentliche Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht:
https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.