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Bezirksregierung Köln Köln, den 01.07.2025
Dezernat 33 Zeughausstr. 2–8
– Ländliche Entwicklung, Bodenordnung – 50667 Köln
Tel 0221 / 147 – 2033
Flurbereinigung Mondorf
Az. 33.44 -5 16 02-
Durch die Änderungsbeschlüsse 1 bis 6 wurden die nachstehenden Grundstücke zum Flurbereinigungsverfahren Mondorf zugezogen und auch für diese die Flurbereinigung angeordnet:
Regierungsbezirk Köln
Rhein-Sieg-Kreis
Stadt Niederkassel
Gemarkung Mondorf
Flur 3 Flurstücke 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 54, 79, 82
Flur 5 Flurstücke 255, 766
Gemarkung Rheidt
Flur 3 Flurstück 126
Flur 6 Flurstücke 2, 3, 11
Flur 32 Flurstücke 56, 85, 90
Stadt Troisdorf
Gemarkung Bergheim-Müllekoven
Flur 17 Flurstücke 401, 404
Gemarkung Sieglar
Flur 26 Flurstück 130
Zur Ausführung der vorgenannten Änderungsbeschlüsse wird hiermit Folgendes bekanntgegeben:
Rechte an den vorstehenden Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigten, sind nach § 14 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der
Bezirksregierung Köln, – Dezernat 33 -, 50606 Köln
oder persönlich, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter o. g. Rufnummer, bei der
Bezirksregierung Köln, – Dezernat 33 -, Scheidtweilerstr. 4, 50933 Köln
unter Angabe des Az. 33.44 – 5 16 02 – anzumelden.
Rechte können auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde angemeldet werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de.
Rechte können auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz angemeldet werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de.
Zu diesen Rechten gehören z.B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Bezirksregierung Köln hat die anmeldende Person ihr Recht innerhalb einer von der Bezirksregierung zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung.
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Bezirksregierung Köln die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen.
Der/die Inhaber/in eines der bezeichneten Rechte muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der/die Beteiligte, dem/der gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird.
Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.
Im Auftrag
(LS) gez. Rosenberg
Regierungsvermessungsdirektorin
Hinweise:
Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren veröffentlicht.
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.
Stadt Niederkassel
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Tel.: +49 2208 9466-0
Fax: +49 2208 9466-29
E-Mail: info@niederkassel.de