Öffentliche Bekanntmachung Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 25.04.2024 (Elternbeitragssatzung)
Öffentliche Bekanntmachung Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 25.04.2024 (Elternbeitragssatzung)
Art. 1
Die Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 25.04.2024 (Elternbeitragssatzung) wird wie folgt geändert:
Präambel
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung (GO NRW) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV.NRW. S. 564), in Kraft getreten am 02.10.2013, der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712 / SGV Nr. 610), des § 90 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch –Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) vom 10.12.2008 (BGBl. I S. 2403), des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 03.12.2019 (GV NRW S. 877-942) sowie des § 9 Absatz 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15.02.2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.06.2006 (GV.NRW. S. 278), in Kraft getreten am 01.08.2006, in den jeweils geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Niederkassel in seiner Sitzung am 08.04.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§ 2 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung:
„Die Verpflegungskosten sind nicht eingeschlossen. Diese werden gesondert erhoben.
Die Anlage 3: Beitragstabelle Offene Ganztagsschule wird wie folgt ergänzt:
Schuljahr 2025/2026
Stufe
Anrechenbares Einkommen in €
Monatlicher OGS Beitrag in €
1
Bis 24.000
0
2
Bis 30.000
57
3
Bis 36.000
81
4
Bis 42.000
97
5
Bis 48.000
110
6
Bis 54.000
122
7
Bis 60.000
137
8
Bis 66.000
148
9
Bis 72.000
163
10
Bis 78.000
184
11
Bis 84.000
205
12
Bis 90.000
220
13
Bis 96.000
224
14
Bis 102.000
226
15
Bis 108.000
228
16
Bis 114.000
231
17
Bis 120.000
233
18
Ab 120.001
235
Art. 2
Die Änderungssatzung tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines halben Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.