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Klarstellung der Stadt Niederkassel zu Behauptungen des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins
Klarstellung

Klarstellung der Stadt Niederkassel zu Behauptungen des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins

Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein hat in der Niederkasseler Montagszeitung eine Anzeige geschaltet, die Behauptungen beinhaltet, die so nicht haltbar sind. Selbstverständlich hätte der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein diese Informationen unmittelbar von der Stadt Niederkassel erhalten können, wenn eine Anfrage diesbezüglich gestellt worden wäre. Bei dieser Gelegenheit wäre auch ein Austausch zu den Kosten der Erweiterung des Schulzentrums Nord möglich gewesen, die selbstverständlich in den Anpassungen der Steuererhöhungen des Haushaltes 2024 der Stadt Niederkassel bereits berücksichtigt sind.

Ziel der Grundsteuerreform 2025 des Bundes ist eine gerechtere Grundsteuer. Seit Jahrzehnten zahlen einige Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine viel zu geringe Grundsteuer während andere dafür eine viel höhere zahlen müssen. Die neuen Grundsteuermessbeträge des Finanzamtes sollen dies gerechter gestalten. Wir als Stadt Niederkassel haben auf diese Wertfeststellung allerdings keinen Einfluss.

Für jede einzelne Stadt ist es Ziel, eine Aufkommensneutralität bezogen auf die gesamte Grundsteuer B zu erzielen. Der Begriff „Aufkommensneutralität“ wird oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Stadt nach Umsetzung der Grundsteueraufkommen ihr Aufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer B einnimmt wie in den Jahren vor der Reform.

Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer B eines jeden Einzelnen gleichbleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass der jeweilige Grundbesitz vergleichsweise sehr stark an Wert zugelegt hat, dann kann es sein, dass dafür künftig eine höhere Grundsteuer B zu entrichten ist – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht.

Aktuell liegen noch nicht alle Grundsteuerwerte des Finanzamtes vor. Auf Grundlage der vorhandenen Daten des Landes geht die Verwaltung aber davon aus, dass der einheitliche Grundsteuerhebesatz für das Jahr 2025 für die Grundsteuer B etwa in Höhe von 1.010 Prozentpunkten liegen wird. Es ist somit von einer Reduzierung des Grundsteuerhebesatzes auszugehen. Für die Berechnung der eigenen Kosten schauen sie bitte auf die neuen Messbeträge, die Sie vom Finanzamt erhalten haben.

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