- Der Termin für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglie-der wird auf
Sonntag, den 14. September 2025
festgelegt.
Die Wahlzeit dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
- Hiermit fordere ich nach § 10 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Niederkassel zu wählenden Mitglieder zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Hierzu weise ich auf Folgendes hin:
a) Die Wahlvorschläge sind bis spätestens
Montag, den 07. Juli 2025,
18.00 Uhr (Ausschlussfrist)
im Rathaus der Stadt Niederkassel, Rathausstr. 19, Erdgeschoss, Zimmer 026, einzureichen (§ 10 Ziffer 10 der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Niederkassel zu wählenden Mitglieder).
Ich empfehle, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 07. Juli 2025 abzugeben, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahl-vorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
b) Wahlvorschläge können von Gruppen von Wahlberechtigten sowie Bürgerin-nen und Bürgern (Listenwahlvorschlag) oder einzelnen Wahlberechtigten so-wie Bürgerinnen und Bürgern (Einzelbewerber/in) eingereicht werden. Jede/r Wahlvorschlagsberechtigte/r kann nur einen Wahlvorschlag einreichen.
c) Im Zusammenhang mit dem Wahlvorschlag hat jede/r Bewerber/in zu erklä-ren, dass er/sie
- der Aufnahme in den Wahlvorschlag schriftlich zustimmt,
- die Voraussetzungen der Wählbarkeit entsprechend § 8 der Wahlord-nung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Nieder-kassel zu wählenden Mitglieder erfüllt.
d) Jeder Listenwahlvorschlag muss von der Leitung der den Wahlvorschlag ein-reichenden Gruppe unterzeichnet sein und den Nachweis enthalten, dass die Benennung und Aufstellung der Berwerber/Bewerberinnen nach demokrati-schen Grundsätzen erfolgt ist.
e) Der Wahlvorschlag muss Vornamen und Familiennamen, die Staatsangehö-rigkeit, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift der Hauptwohnung der Wahlbewerberin/des Wahlberwerbers enthalten. Darüber hinaus muss der Wahlvorschlag Vornamen und Familiennamen, die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift der Hauptwohnung der/des per-sönlichen Stellvertreters/Stellvertreterin enthalten, soweit ein/e solche/r be-nannt wird.
f) Jeder Wahlvorschlag muss als „Listenwahlvorschlag“ oder als „Einzelberwer-ber/in“ gekennzeichnet und mit einer Bezeichnung des Wahlvorschlages ver-sehen sein. Fehlt diese, tritt ersatzweise der Name des ersten Bewerberes/ der ersten Bewerberin an die Stelle der Wahlvorschlagsbezeichnung.
g) Für die Wahlvorschläge sind die Formblätter zu verwenden, die das Wahlamt der Stadt Niederkassel, Rathausstr. 19, Erdgeschoss, Zimmer 026, bereithält.
h) Der Wahlvorschlag ist in Block- oder Maschinenschrift in lateinischen Buch-staben abzufassen. Amtssprache ist Deutsch.
Niederkassel, den 21. Mai 2025
Der Wahlleiter
Großgarten
Bürgermeister