Einleitung der Unternehmensflurbereinigung Rondorf
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Einleitung der Unternehmensflurbereinigung Rondorf

Einladung

Einleitung der Unternehmensflurbereinigung Rondorf

Anhörung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und Pächter gemäß § 88 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz

Seitens der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -, als Flurbereinigungsbehörde ist beabsichtigt, in Teilen der Stadt Köln ein Flurbereinigungsverfahren unter Anwendung der Sondervorschriften der §§ 87 – 89 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), durchzuführen.

Anlass hierfür ist die vorgesehene Inanspruchnahme von Grundstücken für den Neubau der Entflechtungsstraße Köln-Rondorf.

Das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der o.g. Entflechtungsstraße ist eingeleitet.

Da für den Bau der Entflechtungsstraße zur Entwicklung eines neuen Baugebietes und zur verkehrlichen Entlastung der Stadteile Köln-Rondorf und Köln-Immendorf einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen werden, die hierfür benötigten Flächen voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungen landwirtschaftlicher Flächen sowie Zerschneidungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 28.08.2024 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß
§§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.

Das in Aussicht genommene Neuordnungsgebiet umfasst überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen in Teilen der Gemarkungen Rondorf-Land und Meschenich der Stadt Köln. Es wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in die Flurbereinigung einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung einer Flurbereinigung sachdienlich ist.

Zur Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und Pächter gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten und über den besonderen Zweck der Unternehmensflurbereinigung (§ 88 Nr. 1 FlurbG) habe ich einen Termin anberaumt auf

Dienstag, den 01.07.2025, um 16:00 Uhr,

im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Raum H 200 (Plenarsaal),

Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln.

Zu diesem Termin werden hiermit die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Pächter von Grundstücken in dem vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet eingeladen.

Je eine Gebietskarte, aus der die Begrenzung des vorgesehenen Flurbereinigungsgebiets ersichtlich ist, liegt vom Tag der Veröffentlichung bis zum 01.07.2025 zur Einsichtnahme aus:

  • bei der Bezirksregierung Köln, Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln,
    Zimmer W03.02.157, während der Besuchszeiten

(eine vorherige Anmeldung unter der Rufnummer 0221 147-3717 oder per E-Mail: tobias.lewalder@bezreg-koeln.nrw.de ist zwingend erforderlich, damit der Zugang zum Gebäude gewährleistet wird);

  • bei der Stadt Köln, Amt für Straßen und Radwegebau,

Willy-Brandt-Platz 2 in 50679 Köln, Zimmer 08 B 09 in der Zeit von:

Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr und Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr.

Gleichzeitig kann die Gebietskarte auch unter dem am Ende dieser Einladung aufge-führten Link auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingesehen werden.

Im Auftrag

gez. Kopka

Ltd. Regierungsvermessungsdirektor

Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung inkl. Gebietskarte wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren veröffentlicht.

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/flurbereinigungsverfahren

Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.

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