Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Niederkassel
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Dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Niederkassel

vom 08. Juli 2025

Aufgrund § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 5.7.2024 (GV. NRW. S. 444), hat der Rat der Stadt Niederkassel am 08.07.2025 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder die folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Niederkassel vom 9. Februar 2021, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 25.02.2025, beschlossen:

Art. 1

§ 6 wird wie folgt gefasst:

§ 6

Integrationsrat

  • 1Nach den Bestimmungen des § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist ein Integrationsrat zu bilden. 2Der Integrationsrat setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen, davon 6 gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW direkt gewählte Mitglieder und 3 gemäß § 27 Abs. 2 Satz 4 GO NRW vom Rat bestellte Ratsmitglieder. 3Für die Mitglieder des Integrationsrats werden Stellvertreter gewählt bzw. bestellt.
  •  1Anregungen und Stellungnahmen des Integrationsrates sind schriftlich beim

Bürgermeister einzureichen. 2Die zuständigen Gremien haben sich innerhalb von 3

Monaten damit zu befassen.“

Art. 2

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines halben Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder

  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Niederkassel, den 08.07.2025

Matthias Großgarten
Bürgermeister

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