vom 08. Juli 2025
Aufgrund § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 5.7.2024 (GV. NRW. S. 444), hat der Rat der Stadt Niederkassel am 08.07.2025 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder die folgende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Niederkassel vom 9. Februar 2021, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 25.02.2025, beschlossen:
Art. 1
§ 6 wird wie folgt gefasst:
„§ 6
Integrationsrat
Bürgermeister einzureichen. 2Die zuständigen Gremien haben sich innerhalb von 3
Monaten damit zu befassen.“
Art. 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines halben Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
Niederkassel, den 08.07.2025
Matthias Großgarten
Bürgermeister
Stadt Niederkassel
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Tel.: +49 2208 9466-0
Fax: +49 2208 9466-29
E-Mail: info@niederkassel.de