Altenschuldenhilfe nach dem Altschuldenentlastungsgesetz – ASEG NRW
Altschulden

Altenschuldenhilfe nach dem Altschuldenentlastungsgesetz – ASEG NRW

Die Stadt Niederkassel erfüllt die Voraussetzungen für die Gewährung von Geldern aus dem Altschuldenentlastungsgesetz nicht. Diese werden ausschließlich zur Übernahme von Schulden aus Liquiditätsverbindlichkeiten gezahlt – privat würde man dies als Konsumkredit bezeichnen. Die Stadt Niederkassel hätte zum 31.12.2023 mehr als 100 € pro Einwohner = 3,8 Mio. € dieser Kredite haben müssen.

Wer also in der Vergangenheit gespart hat und vor allem keine Kassenkredite aufgenommen hat, ist bei der Verteilung der Mittel leer ausgegangen.
Die Berücksichtigung von Investitionskrediten sowie der aktuellen und künftigen Haushaltssituation war leider nicht Bestandteil der Prüfung.

Für ausführliche Erläuterungen klicken Sie bitte hier (Auszug aus der Niederschrift der Ratssitzung vom 08.07.2025). An den Voraussetzungen für die Gewährung der Finanzhilfen wurde nach dem Gesetzentwurf keine Veränderung vorgenommen, so dass für die Stadt Niederkassel eine erfolgversprechende Antragstellung leider nicht möglich war.

Es fehlt weiterhin an einer echten Verbesserung der Finanzsituation für alle Städte und Gemeinden.

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