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Abräumung von Grabschmuck im Bereich der pflegefreien Grabstellen und Ruhewälder
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Abräumung von Grabschmuck im Bereich der pflegefreien Grabstellen und Ruhewälder

In den vergangenen Monaten wurde durch die Friedhofsverwaltung vermehrt festgestellt, dass im Bereich der pflegefreien Grabstellen sowie der Ruhewälder diverse Formen von Grabschmuck aufgestellt bzw. angebracht wurden. Bei allem Verständnis, nimmt dieser Grabschmuck in Teilen bereits Überhand und beeinträchtigt die Pflegearbeiten durch den städtischen Bauhof erheblich.

Auf diesem Wege möchte die Friedhofsverwaltung darauf hinweisen, dass das Anbringen von Grabschmuck auf den pflegefreien Grabstellen nur im Rahmen der Beisetzungsfeierlichkeiten für die Dauer von maximal 3 Monaten zulässig ist. Das Schmücken der Grabstellen des Ruhewaldes ist ausschließlich im Rahmen der Beisetzungsfeierlichkeit erlaubt. Mit dem Erwerb einer pflegefreien Grabstelle bzw. einer Grabstelle im Bereich des Ruhewaldes, haben die Nutzungsberechtigten den o.g. Bedingungen bzw. Pflegehinweisen zugestimmt.

Die Friedhofsverwaltung bittet die Angehörigen in diesem Zusammenhang darum, den angebrachten Grabschmuck zu entfernen und zukünftig davon abzusehen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der angebrachte Grabschmuck durch die Stadt Niederkassel ab dem 03.04.2023 regelmäßig und ohne Aufbewahrung abgeräumt wird. Hinweise zur beabsichtigten Abräumung werden an den entsprechenden Friedhöfen nochmals separat ausgehangen.

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