Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 – SGV NRW S. 2023) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in Verbindung mit den §§ 2, 14 und 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG) vom 24.11.1992 (GV NRW S. 458) – jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – hat der Rat der Stadt Niederkassel am 02.09.2025 folgende Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Krankentransport- und Rettungsdienst der Stadt Niederkassel beschlossen:
Artikel 1
§ 2 Abs. 1 der Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
(1) Die Gebühr beträgt
Grundgebühr + 2,90 Euro pro
Transportkilometer
2. für den Einsatz von Rettungstransportwagen
für den Transport eines Patienten 487,00 Euro
3. für den Einsatz des Notarzteinsatzfahrzeuges 214,00 Euro
Artikel 2
Die 31. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Niederkassel, den 22.09.2025
Matthias Großgarten
Bürgermeister