Dezernat 33.11
– Ländliche Entwicklung, Bodenordnung –
Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
Tel.: 0221 147 – 2033
Fax: 0221 147 – 4181
Einleitung der Unternehmensflurbereinigung Worringer Bruch
Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und Pächter gemäß § 88 Nr. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz
Seitens der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -, als Flurbereinigungsbehörde ist beabsichtigt, in Teilen der Stadt Köln ein Flurbereinigungsverfahren unter Anwendung der Sondervorschriften der §§ 87 – 89 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), durchzuführen.
Anlass hierfür ist die vorgesehene Inanspruchnahme von Grundstücken zum Bau eines Retentionsraumes am Rhein.
Das Planfeststellungsverfahren ist eingeleitet.
Der geplante Retentionsraum Köln-Worringen ist Bestandteil mehrerer gleichlautender Hochwasserschutzkonzepte auf lokaler, landesweiter, nationaler und internationaler Ebene. Er liegt in der ehemaligen Rheinschleife des Worringer Bruchs, linksrheinisch zwischen den Kölner Stadtteilen Worringen, Roggendorf-Thenhoven, Blumenberg, Fühlingen und Langel auf einer Fläche von ca. 261 ha. Durch Flutung des Retentionsraumes, die nur im Extrem- bzw. Katastrophenfall erfolgen soll, kann der Scheitelwasserstand im Rhein von über 11,90 Metern Kölner Pegel gezielt um bis zu 17 Zentimeter gesenkt werden.
Für die geplanten Hochwasserschutzbauwerke einschließlich der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden ländliche Grundstücke im großen Umfang in Anspruch genommen. Da die hierfür benötigten Flächen voraussichtlich nicht ausnahmslos freihändig erworben werden können und zudem An- und Durchschneidungsschäden landwirtschaftlicher Flächen eintreten, hat die Bezirksregierung Köln als Enteignungsbehörde auf Anregung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln mit Schreiben vom 06.07.2016 den Antrag gestellt, ein Flurbereinigungsverfahren gemäß §§ 87 ff. FlurbG einzuleiten und durchzuführen.
In diesem Flurbereinigungsverfahren wird angestrebt, die für die geplanten Hochwasserschutzbauwerke benötigten Flächen in das Eigentum der Stadt Köln zu bringen und den jetzigen Eigentümern Land als Ersatz an geeigneter anderer Stelle zuzuteilen. Des Weiteren verfolgt das Flurbereinigungsverfahren den Zweck, die durch das Unternehmen für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes zu vermeiden oder zu mildern.
Das in Aussicht genommene Verfahrensgebiet beschränkt sich überwiegend auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen in der Gemarkung Worringen der Stadt Köln. Grundstücke anderer Nutzungen, insbesondere städtebaulicher Prägung, sind von dem vorgesehenen Flurbereinigungsverfahren ausgenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine vorläufige Begrenzung des Flurbereinigungsgebietes handelt, die geändert werden kann, wenn der Zweck der Flurbereinigung dies erfordert.
Zur Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten und Pächter gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten und über den besonderen Zweck der Unternehmensflurbereinigung (§ 88 Nr. 1 FlurbG) habe ich einen Termin anberaumt auf
Dienstag, den 04.11.2025, um 16:00 Uhr,
im Vereinshaus Worringen e.V., Sankt-Tönnis-Straße 68 in 50769 Köln.
Zu diesem Termin werden hiermit die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Pächter von Grundstücken in dem vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet eingeladen.
Je eine Gebietskarte, aus der die Begrenzung des vorgesehenen Flurbereinigungsgebiets ersichtlich ist, liegt vom Tag der Veröffentlichung bis zum 04.11.2025 zur Einsichtnahme während der Besuchszeiten aus:
(eine vorherige Anmeldung unter der Rufnummer 0221 147-3302 oder per E-Mail: hans.peters@bezreg-koeln.nrw.de ist zwingend erforderlich, damit der Zugang zum Gebäude gewährleistet wird);
Raum 09 A 05a (Gebäuderiegel A/ Ebene 09)
Willy-Brandt-Platz 2 in 50579 Köln-Deutz
Gleichzeitig kann die Gebietskarte auch unter dem am Ende dieser Einladung aufge-führten Link auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingesehen werden.
Im Auftrag
gez. Kopka
Ltd. Regierungsvermessungsdirektor
Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln https://url.nrw/flurbereinigungsverfahren veröffentlicht.
Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.