Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 14. September 2025 in der Stadt Niederkassel hinsichtlich des Wahlrechts der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger
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Sonntag, 03.08.2025

Bekanntmachung zur Kommunalwahl am 14. September 2025 in der Stadt Niederkassel hinsichtlich des Wahlrechts der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger

Die Stadt Niederkassel weist darauf hin, dass die gemäß § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung wahlberechtigten Unionsbürger/innen, die gem. § 23 Meldegesetz NW (MG NW – vom 16.09.1997, GV. NW., S. 332, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 263) – von der Meldepflicht befreit sind, auf Antrag in das Wählerverzeichnis einzutragen sind.

Die Befreiung von der Meldepflicht gem. § 23 MG NW betrifft Personen, die Mitglied einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung sind oder hier stationierten ausländischen NATO-Streitkräften angehören, einschließlich der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, falls sie weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind, noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben.

Ebenso sind von der Meldepflicht Personen befreit, für die diese Befreiung durch Rechtsvorschriften oder in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.

Der Antrag, der an die Gemeindebehörde zu richten ist, muss vollständig ausgefüllt und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In seinem/ihrem Antrag hat der/die Unionsbürger/in durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt den Nachweis für seine/ihre Wahlberechtigung zu erbringen. Gegenstand der Versicherung an Eides statt ist eine Erklärung

1.      über seine/ihre Staatsangehörigkeit,

2.      über seine/ihre Anschrift in der Gemeinde,

3.      dass er/sie am Wahltag seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet ununterbrochen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben wird.

Zur Prüfung des Antrages kann die Gemeindebehörde die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung verlangen.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist spätestens am 29.08.2025 bei der Stadt Niederkassel zu stellen. Das hierzu erforderliche Formblatt (Anlage 1 zur KWahlO) kann beim Wahlamt, Zimmer 026, im Rathaus, Telefon 02208/9466109 angefordert werden. Dort werden auch nähere Auskünfte zum Wahlrecht erteilt.

Niederkassel, den 31.07.2025

Der Wahlleiter

Gez. Großgarten

Bürgermeister

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