vom 20.12.1994
Entgeltordnung und Änderungen:
10. Änderung vom 17.03.2016, in Kraft: 01.08.2016
11. Änderung vom 13.07.2017, in Kraft: 01.08.2017
geändert: § 1 Ziffer 2a, § 2 Ziffer 2, § 2 Ziffer 5, § 3.
12. Änderung vom 12.12.2017, in Kraft: 01.01.2018
geändert: § 2 Ziffer 2.1
13. Änderung vom 16.12.2021, in Kraft: 01.01.2022
Geändert: § 2 Absatz 7.
14. Änderung vom 08.07.2025, in Kraft: 01.08.2025
§ 1
Höhe der Teilnehmerentgelte
Für den Besuch der Musikschule ist ein Unterrichtsentgelt (Ziffer 1- 4) zu entrichten. Das Entgelt wird als Jahresentgelt erhoben und fällt auch für die unterrichtsfreie Zeit (z.B. Ferien) an.
Für die Aufnahme in den Unterricht wird ein Aufnahmeentgelt in Höhe von 10 € erhoben.
Das Unterrichtsentgelt beträgt im Einzelnen monatlich:
Musikalische Früherziehung, 60 min | 32,00 Euro |
Musikpavillon, 45 min | 32,00 Euro |
Gruppenunterricht monatliches Entgelt
Kinder / Jugendliche | Erwachsene | |
a. Gruppen mit 2 Schüler/innen, 45 min (optional 22,5 min Einzelunterricht) | 57,00 Euro | 95,00 Euro |
b. Gruppen mit 2 Schüler/innen, 60 min (optional 30 min Einzelunterricht) | 77,00 Euro | 126,00 Euro |
c. Gruppen mit 3 Schüler/innen, 45 min | 44,00 Euro | 77,00 Euro |
d. Gruppen mit 4 Schüler/innen, 45 min | 37,00 Euro | 60,00 Euro |
e. Gruppen mit 5 Schüler/innen und mehr, 45 min | 33,00 Euro | ./. |
f. Keyboardgruppen 45 min 37,00 Euro
(mindestens 3 Schüler/innen)
g. Senioren-Keyboardgruppen 45 min 50,00 Euro
(mindestens 3 Teilnehmer/innen)
2.1 Einzelunterricht, 45 min
Jahreseinkommen | monatliches Entgelt | |
Kinder / Jugendliche | ||
bei einem Jahreseinkommen bis 26.000 Euro | 70,00 Euro | |
bei einem Jahreseinkommen von 26.000 Euro bis 51.000 Euro | 95,00 Euro | |
bei einem Jahreseinkommen von 51.000 Euro bis 70.000 Euro | 107,00 Euro | |
bei einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro bis 90.000 Euro | 116,00 Euro | |
bei einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro bis 120.000 Euro | 121,00 Euro | |
bei einem Jahreseinkommen über 120.000 Euro | 130,00 Euro |
Diese haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit das Musikschulentgelt zu den in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsterminen zu entrichten.
Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der positiven Einkünfte (der Eltern) im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Dem Einkommen im Sinne des Satzes 3 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, für das das Musikschulentgelt gezahlt wird, hinzuzurechnen. Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz und entsprechenden Vorschriften ist nicht hinzuzurechnen.
3. Ballett, Tanz, Seniorentanz monatliches Entgelt
45 Minuten/Woche | 30,00 Euro |
Ensemble- und Ergänzungsfächer:
a) für Teilnehmern/Teilnehmerinnen, die ein Instrumentalfach bei der Musikschule Niederkassel belegt haben:
für alle Ensemble,- Ergänzungsfächer: monatlich 5,00 Euro
b) Die Teilnahme an den Ergänzungsfächern steht auch denen offen, die keinen Unterricht bei der Musikschule erhalten. Bei diesem Personenkreis erfolgt die Festsetzung der Entgelthöhe im Einzelfall im Einvernehmen mit dem Bürgermeister durch den /die Leiter/in der Musikschule nach den Kriterien Gruppenstärke, pädagogisches Erfordernis und Bedeutung für die Musikschule.
Das Unterrichtsentgelt beträgt im Einzelnen monatlich:
Blasorchester (90 min) 20,00 Euro
Streicherkreise (45 min) 16,00 Euro
Kammermusik (45 min) 16,00 Euro
Noten-Rheidter (90 min) 25,00 Euro
Inklusiver Singkreis (45 min) 16,00 Euro
Inklusives Trommeln (60 min) 18,00 Euro
§ 2
Ermäßigung und Erlass der Entgelte
Zahl der Schüler/innen aus einer Familie | Reduzierung des Unterrichtsentgeltes um |
bei 2 Schüler/innen | 10 % |
bei 3 Schüler/innen | 20 % |
bei 4 Schüler/innen | 30 % |
Die Ermäßigungen nach § 2 Ziffer 1 werden nicht gewährt
a) für den Bereich Musikpavillon und musikalische Früherziehung.
b) wenn Entgeltpflichtige ein jährliches Einkommen von 80.000,– € und mehr erzielen
Dem Antrag auf Geschwisterermäßigung ist der Einkommenssteuer- Bescheid des Vorjahres beizufügen.
Der Antrag ist unmittelbar nach Zugang der Aufnahmebestätigung bzw. mindestens 6 Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres zu stellen. Liegt der Einkommensteuerbescheid zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor, kann der Antrag während des lfd. Schuljahres gestellt werden. Die Geschwisterermäßigung wird dann für die abgelaufenen Monate rückwirkend gewährt.
2.1. Inhaber der Ehrenamtskarte sowie Inhaber der Freiwilligendienstkarte erhalten bei Gruppenunterricht einen Preisnachlass i. H. v. 20 % auf alle Unterrichtsentgelte der Musikschule. Es gilt die Ermäßigung auf den für den Inhaber der Ehrenamtskarte jeweils geltenden Tarif.
Das Entgelt wird zum nächsten Zahlungstermin entsprechend ermäßigt.
§ 3
Zahlungsweise des Teilnehmerentgeltes
Das Teilnehmerentgelt ist zu den in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsterminen fällig.
§ 4
Überlassung von Instrumenten
Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Bestände Musikinstrumente Schülern/innen zum vorübergehenden Gebrauch überlassen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Dauer der Überlassung ist auf das Schuljahr begrenzt. Sie kann auf begründeten Antrag verlängert werden.
Das monatliche Überlassungsentgelt (Leihgebühr) für Instrumente inkl. Zubehör richtet sich nach dem jeweiligen Anschaffungswert des Instrumentes gem. folgender Staffelung:
Anschaffungswert: | Überlassungsentgelt: |
bis 250,- €: | 6,- € mtl. |
über 250,- € bis 500,- €: | 8,- € mtl. |
über 500,- € bis 1.000,- €: | 12,- € mtl. |
über 1.000,- €: | 16,- € mtl. |
§ 5
Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft. Mit gleichem Tage tritt die bisher geltende Entgeltordnung für den Besuch der Musikschule außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Niederkassel, den 08.07.2025
Matthias Großgarten
Bürgermeister
Stadt Niederkassel
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Tel.: +49 2208 9466-0
Fax: +49 2208 9466-29
E-Mail: info@niederkassel.de