Wie werde ich Kindertagespflegeperson?

Wie werde ich Kindertagespflegeperson?

Tagesmütter und Tagesväter übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe, indem sie Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren liebevoll in ihrer Entwicklung begleiten und fördern. Sie arbeiten eng mit den Eltern zusammen und sind als Selbstständige für die Verwaltung und unternehmerische Abwicklung ihres Betreuungsangebots zuständig.

Neben der Teilnahme an einem Qualifizierungskurs benötigen sie eine Pflegeerlaubnis, die vom Jugendamt erteilt wird. Diese Pflegeerlaubnis wird für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt und berechtigt für die Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern.

Geeignet für diese Tätigkeit sind gem. § 43 SGB XIII Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen.

Wegen der Vielfalt der Aufgaben und der Verantwortung für die Kleinsten in unserer Gesellschaft, die Tagesmütter und -väter übernehmen, ist die Qualifizierung und Eignung der Kindertagespflegepersonen von großer Bedeutung.

In einem ersten Schritt nehmen Interessierte an einer Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater Kontakt mit der Fachberatung Kindertagespflege auf und werden über die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen informiert. Diese Kontaktaufnahme muss vor Beginn der Qualifizierung erfolgen.

Die Stadt Niederkassel legt in ihrer Satzung zur Kindertagespflege folgende Voraussetzungen für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater fest:

  • Teilnahme am Verfahren zur Feststellung der Eignung zur Kindertagespflege in Form von persönlichen Einzelgesprächen vor, während und nach der Qualifizierung, hierzu gehören auch Hausbesuche
  • Kindgerechte und kindersichere Räume für die Betreuung (Überprüfung im Rahmen der Eignungsfeststellung)
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs Kindertagespflege nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Für sozialpädagogische Fachkräfte und Kinderpfleger/innen gelten besondere Bestimmungen.
  • Nachweis über die Teilnahme am Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten
  • Vorlage erweiterter Führungszeugnisse nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 BZRG für alle volljährigen Personen, die im Haushalte der Kindertagespflegeperson leben
  • Ärztliche Bescheinigung für alle Personen ab 14 Jahren, die im Haushalt der Kindertagespflegeperson leben, aus der hervorgeht, dass der Kleinkinderbetreuung aus ärztlicher Sicht nichts entgegensteht. Hierzu gehört auch ein Negativattest zu psychischen Erkrankungen und Suchtmittelabhängigkeit.
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Hygieneschulung gem. § 43 IfSG
  • Nachweis der Masernimmunität der Kindertagespflegeperson
  • Vorlage einer pädagogischen Konzeption der Kindertagespflegeperson, die den Vorgaben der §§ 17 (Pädagogische Konzeption) und 19 (Sprachliche Bildung) KiBiz entspricht
  • Im Einzelfall bei Personen nichtdeutscher Muttersprache: Nachweis über Sprachkenntnisse, die den Kriterien B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen
  • Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt und zur Teilnahme an Arbeitskreisen und Fachtagen

Die vollständige „Satzung über die Förderung in der Kindertagespflege“ finden Sie unter Ortsrecht bei den weiteren Informationen.

Für Großtagespflegestellen und Kindertagespflege im Anstellungsverhältnis sind besondere Vorgaben zu beachten. Es empfiehlt sich, diese frühzeitig mit der Fachberatung Kindertagespflege zu besprechen.

Weitere Informationen

Leitung:
Frau R. Hartmann
Stellvertretung:
Frau D. Bank

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

Ihre Ansprechpersonen

Frau S. Leinung

Kontakt

E-Mail: kindertagespflege@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-527

Position

Sachbearbeitung

Zuständigkeiten

Fachberatung Kindertagespflege

Adresse

Besucheranschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

Postanschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

oder

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