Verkehrszeichen

Für die Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrposten, Schranken o.ä. ist beim Ordnungsamt ein schriftlicher begründeter Antrag einzureichen.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen werden nur dort angeordnet, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, wenn auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

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Herr H. Nellen
Stellvertretung:
Frau L. Wilhelm

 

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Telefon: +49 2208 9466-305

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