Umlegung

Das Umlegungsverfahren ist in den §§ 45 ff. des Baugesetzbuches geregelt.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile können zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neugeordnet werden, das nach Lage, Form und Größe für die baulich oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile kann eine Umlegung durchgeführt werden, wenn sich aus der Eigenart der näheren Umgebung hinreichende Kriterien für die Neuordnung der Grundstücke ergeben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den angegebenen Ansprechpartnern.

Weitere Informationen

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Leitung:
Frau S. Manheller
Stellvertretung:
Herr M. Teves

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

Ihre Ansprechpersonen

Frau C. Hafer-Engels

Kontakt

E-Mail: c.hafer-engels@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-802

Position

Sachbearbeitung

Zuständigkeiten

Baulasten, Teilungsgenehmigungen, Vorkaufsrechte, Straßenwidmungen, Umlegungen

Adresse

Rathaus
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Besucheranschrift
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