Straßenreinigungsgebühr

Straßenreinigungsgebühr

Straßenreinigungsgebühren werden von Grundstückeigentümern für Grundstücke erhoben, die an einer zu reinigenden Straße liegen.

Als Maßstab zur Berechnung gilt die Länge der Grundstücksseite, die an der Straße liegt oder die der Straße zugewandt ist.

Straßenreinigungsgebühren sind von Anliegern und auch von Hinterliegern zu zahlen. Hinterlieger sind solche Grundstückseigentümer, deren Grundstück nicht unmittelbar an die gereinigte Straße angrenzt, aber z.B. durch einen Stichweg von dieser Straße erschlossen sind.

Die Festsetzung erfolgt im Abgabenbescheid. Nach Fertigstellung bzw. Widmung einer Straße ist u. a. auch eine Entscheidung im Rahmen der Straßenreinigungsgebühr zu treffen; insbesondere, von wem die Straßenreinigung durchzuführen ist.

Die Entscheidung erfolgt letztlich durch Beschluss des Rates der Stadt Niederkassel und schlägt sich in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Niederkassel nieder. Diese kann im Internetauftritt der Stadt Niederkassel im Bereich Ortsrecht eingesehen werden.

Die Reinigungspflicht umfasst neben der hier beschriebenen „Sommerreinigung“ auch den sogenannten „Winterdienst“.

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