Sondernutzung Gehwege / Fahrbahnflächen

Sondernutzung Gehwege / Fahrbahnflächen

Die Inanspruchnahme von Gehwegen und Fahrbahnflächen zur Aufstellung von Gerüsten, Bauzäunen, Lagerung von Baustoffen, Aufstellen von Abfallcontainern, Schrägaufzügen, Werbeständen, Plakaten, Außenbewirtschaftung (Tische und Stühle), Aufstellen von Verkaufsständen über den Straßenanliegergebrauch (Gemeingebrauch) hinaus, wird als Sondernutzung bezeichnet.

Erlaubnisfreie Sondernutzungen sind beim zuständigen Sachbearbeiter/in zu erfragen.

Die Sondernutzung wird durch befristete Erlaubnis erteilt, welche gebührenpflichtig ist . Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden.

Hierzu ist ein formloser schriftlicher oder mündlicher Antrag spätestens 10 Tage vor der beabsichtigten Sondernutzung einzureichen.

Näheres kann der Sondernutzungssatzung der Stadt Niederkassel entnommen werden.

Weitere Informationen

Keine Formulare verfügbar

Leitung:
Herr H. Nellen
Stellvertretung:
Frau L. Wilhelm

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

Ihre Ansprechpersonen

Herr C. Schmidt

Kontakt

E-Mail: c.schmidt@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-305

Position

Abteilungsleitung

Adresse

Besucheranschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

Postanschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

oder

Postfach 1220
53853 Niederkassel

Raumnummer 030

Servicezeiten