Öl- und Giftunfälle

Die Unfälle beim Umgang mit Mineralölen und sonstigen wassergefährdenden Stoffen (Öl- und Giftunfälle) können zu erheblichen wasserwirschaftlichen Problemen führen. Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer und zur Abwehr der sonstigen Gefahr für die Allgemeinheit, müssen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Öl- und Giftalarm wird ausgelöst, wenn im Stadtgebiet von Niederkassel wassergefährdende Stoffe auf die Erdoberfläche, in die Kanalisation, in den Untergrund oder in ein Gewässer gelangen. Neben den zur Schadensbeseitigung notwendigen Sofort- und Folgemaßnahmen ist alles zu tun, damit in jedem Fall auch mögliche Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Öl- und Giftunfälle sind gemäß § 18 Absatz 4 des Landeswassergesetzes unverzüglich dem Ordnungsamt anzuzeigen. Eine Anzeige kann auch gegenüber der Polizei unter der Notrufnummer 110 oder gegenüber der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 erfolgen. Von hier aus werden dann die weiteren zu beteiligenden Stellen informiert, insbesondere die staatlichen Ämter für Wasser- und Abfallwirtschaft bzw. die untere Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises eingeschaltet.

Weitere Informationen

Keine Formulare verfügbar

Leitung:
Herr H. Nellen
Stellvertretung:
Frau L. Wilhelm

 

Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

 

Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel

Ihre Ansprechpersonen

Herr C. Schmidt

Kontakt

E-Mail: c.schmidt@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-305

Position

Abteilungsleitung

Adresse

Besucheranschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

Postanschrift
Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

oder

Postfach 1220
53853 Niederkassel

Raumnummer 030

Servicezeiten