Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden vom Generalbundesanwalt in Bonn erteilt.
Per Antrag können Sie Auskunft über den Sie betreffenden Eintrag im Gewerbezentralregister bekommen.
Der Antrag kann nur persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Passes gestellt werden.
Bei juristischen Personen ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.
Wird die Auskunft unmittelbar für eine Behörde benötigt, geben Sie bitte das Aktenzeichen und die Anschrift der Behörde an. Der Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.
Sie können die Auskunft auch direkt online beantragen.
Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
Leitung:
Herr H. Nellen
Stellvertretung:
Frau L. Wilhelm
Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Postanschrift:
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53853 Niederkassel
Kontakt
E-Mail: n.sklorz@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-303
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