Die Rundfunkgebührenbefreiung richtet sich nach der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Diese sieht unterschiedliche Befreiungstatbestände vor. Unter anderem können einkommensschwache Personen (z. B. SGB II-Bezieher/innen) und bestimmte Behindertengruppen ( z. B. Ausweis mit 80% und Merkzeichen RF, Blinde mit Ausweis 60 % ) von der Gebührenpflicht befreit werden.
Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden von „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ bearbeitet.
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie im Fachbereich Soziales.
Leitung:
Herr Armin Wallraff
Stellvertretung:
Frau Stefanie Block
Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel
Kontakt
E-Mail: r.farhati@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-407
Position
Adresse
Servicezeiten
Mo. 08:30 - 12:00
Di. Geschlossen
Mi. Geschlossen
Do. 08:30 - 12:00, 14:00 - 17:30
Fr. 08:30 - 11:30
Stadt Niederkassel
Der Bürgermeister
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel