Bauleitpläne

Unter Bauleitplänen versteht man den Flächennutzungsplan sowie den Bebauungsplan.

Eine Übersicht der rechtskräftigen und sich in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne befindet sich auf dem Portal „Stadtplanung in Niederkassel“.

Flächennutzungsplan

Gemäß § 5 des Baugesetzbuches ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen darzustellen.

Der Flächennutzungsplan hat als vorbereitender Bauleitplan nur verwaltungsinterne Rechtswirkung. Die Gemeinde hat ihre Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Ziel dieser grundsätzlichen Verpflichtung der Gemeinde liegt darin, die Gemeinde anzuhalten, ihre städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage einer in sich stimmigen Grundkonzeption für das Gemeindegebiet zu steuern. Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erzeugt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält als verbindlicher Bauleitplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung gem. § 8 Absatz 1 Baugesetzbuch. Die im Gesetz abschließend geregelten Festsetzungen sind im Unterschied zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes Planaussage mit externer Verbindlichkeit, d. h. sie sind von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zu beachten.

Die Festsetzung des Bebauungsplanes betreffen die bauliche und die nicht bauliche Nutzung der beplanten Flächen und bezieht sich parzellenscharf auf Flächen. Der Bebauungsplan braucht sich nicht an bestehende Grundstücksgrenzen zu halten. Er kann von einem zukünftigen Zuschnitt ausgehen, der erst durch Grundstücksumlegung geschaffen werden soll. Anders als der Flächennutzungsplan gilt der Bebauungsplan nicht für das ganze Gemeindegebiet sondern setzt die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches selbst fest.

Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind die Festsetzungen des Bebauungsplans relevant, wenn das Vorhaben einer Bebauung oder einer baulichen Veränderung besteht. Informationen hierzu erhalten Sie bei den angegebenen Ansprechpartnern.

Auslegung der Bauleitpläne

Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches sind die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bauleitplanung möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; hierbei wird den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekanntgemacht.

Weitere Informationen

Leitung:
Frau S. Manheller
Stellvertretung:
Herr M. Teves

 

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53859 Niederkassel

 

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Postfach 1220
53853 Niederkassel

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E-Mail: s.manheller@niederkassel.de
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Stadtentwicklung, Veränderungssperren, Bauleitpläne

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53859 Niederkassel

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Rathausstraße 19,
53859 Niederkassel

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Servicezeiten

Herr N. Holle

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E-Mail: n.holle@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-801

Position

Sachbearbeitung

Zuständigkeiten

Stadtentwicklung, Veränderungssperren, Bauleitpläne, Denkmalschutz

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53859 Niederkassel

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Rathausstraße 19,
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53853 Niederkassel

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