Wir bieten Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes an, abgeschlossene, archivierte Baugenehmigungsakten für Ihr Grundstück einzusehen.
Dazu benötigen wir von Ihnen zunächst einmal Angaben zur Lage des Objektes (Adresse oder Flurstücksbezeichnung), um prüfen zu können, ob überhaupt Akten zur Verfügung stehen. (Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Akten eventuell nicht oder nicht mehr verfügbar sind. Da es sich bei dem angebotenen Service der Einsicht in abgeschlossene Baugenehmigungsakten um eine freiwillige Leistung handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten.)
Sofern Akten zur Verfügung stehen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Bauakteneinsicht. Um vorzubeugen, dass keine unberechtigten Personen Einsicht in Ihre Akten nimmt, bringen Sie bitte am Tag der Einsichtnahme einen Grundbuchauszug und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um Ihre Berechtigung nachzuweisen.
In jedem Fall ist für die Bauakteneinsicht eine persönliche Vorsprache erforderlich. Diese kann auch durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vertreterin oder der Vertreter muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass vorlegen, um sich als Vollmachtnehmer auszuweisen.
Leitung:
Frau Sabine Manheller
Stellvertretung:
Herr Michael Teves
Hausanschrift
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Postanschrift:
Postfach 1220
53853 Niederkassel
Kontakt
E-Mail: a.kirchhoff@niederkassel.de
Telefon: +49 2208 9466-812
Position
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Di. 08:30 - 12:00
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Zuständigkeiten
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Zuständigkeiten
Stadt Niederkassel
Der Bürgermeister
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel