Jeder Gewerbetreibende muss sein Gewerbe dem Gewerbeamt anzeigen (Gewerbeanmeldung), ebenso muss er die Aufgabe des Gewerbes (Gewerbeabmeldung) und eventuelle Änderungen (Umzug innerhalb des Stadtgebietes, anderer Gewerbezweck o. Ä.) anzeigen (Gewerbeummeldung). Diese Anzeigen werden in eine Datenbank (Gewerbedatei) eingegeben und an andere Behörden (Finanzamt, IHK, Handwerkskammer, usw.) zur Kenntnis weitergeleitet. Bei Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses kann das Gewerbeamt Auskünfte aus der Gewerbedatei erteilen.
Die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung, eine Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit bzw. Verlegung innerhalb der Gemeinde beträgt 26 €. Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei. Ersatzbescheinigungen (bei Verlust des Gewerbescheins) kosten 15 € pro Bescheinigung.
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Zur Überprüfung der Personalien ist der Personalausweis bzw. Reisepass erforderlich.
Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen, Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.
Die Gewerbeabmeldung kann formlos schriftlich erfolgen.
Sie können die Gewerbeanmeldung auch direkt online beantragen.
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Herr H. Nellen
Stellvertretung:
Frau L. Wilhelm
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Telefon: +49 2208 9466-303
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