Widerrechtliches Befahren der Friedhöfe mit Fahrzeugen
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Widerrechtliches Befahren der Friedhöfe mit Fahrzeugen

Friedhöfe stellen die letzte Ruhestätte von Verwandten, Freunden oder Bekannten dar. Leider musste die Friedhofsverwaltung in den vergangenen Wochen und Monaten vermehrt feststellen, dass diese Ruhestätten von Privatpersonen mit Fahrzeugen befahren werden. Hierdurch sind Schäden an Grabstellen vorprogrammiert. Darüber hinaus werden die notwendigen Arbeiten auf den Friedhöfen stark beeinträchtigt.

Um möglichen Schäden an Grabstellen und den Beeinträchtigungen der Arbeiten auf den Friedhöfen vorzubeugen, weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass das Befahren der Wege auf den Friedhöfen mit Fahrzeugen aller Art nicht gestattet ist. Von dieser Regelung sind Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren sowie Gewerbetreibende und städtische Mitarbeiter, die erforderliche Arbeiten auf den Friedhöfen ausführen, ausgenommen. Das Durchfahrtsverbot gilt im Speziellen auch für den Südfriedhof in Rheidt, der regelmäßig von Rad-, Roller- und Motorradfahrern genutzt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich gemäß Friedhofssatzung um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb darum, dies zu beachten und zukünftig von einem Befahren der Friedhöfe abzusehen. Zudem werden durch die Friedhofsverwaltung weitere Beschilderungen angebracht, die zusätzlich auf dieses Verbot hinweisen.

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