Erläuterung der Stadt Niederkassel zur ZUE-Kostenschätzung
ZUE Kosten

Erläuterung der Stadt Niederkassel zur ZUE-Kostenschätzung

Im Rahmen des Bürgerbegehrens war eine Kostenschätzung zu erstellen. Aufgrund der Tatsache, dass der Stadt Niederkassel wiederholt eine mangelnde Transparenz zur Kostenschätzung unterstellt wird, obwohl diese im Bürgerinformationssystem einsehbar ist, möchten wir die Bürger nochmals sehr umfassend über die Kostenschätzung und vor allem über die Herkunft der verwendeten Zahlen informieren. „Wir hoffen, dass die Kostenaufstellung hiermit deutlich nachvollziehbarer für die Bürgerinnen und Bürger wird und so eine Entscheidungshilfe für den Bürgerentscheid darstellt“, so Bürgermeister Matthias Großgarten.

Seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens wurde immer wieder die Aussage in den Raum gestellt, die Kostenschätzung der Verwaltung basiere auf unbelegten Zahlen. Die Initiatoren hatten auf der Basis dieser Behauptung bei der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises Beschwerde erhoben.

Mit Schreiben vom 21.02.2025 hat die Kommunalaufsicht die Beschwerde zurückgewiesen und mitgeteilt, dass eine Grundlage für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten bezogen auf die Kostenschätzung nicht gesehen wird. „Die Berechnung berücksichtigt Kosten für Unterbringung, Sicherheitsdienstleistungen, Lebenshaltung, Krankenhilfe, Kitaplätze und Beschulung sowie Personal. Die Einnahmen aus der FlüAG-Pauschale wurden den erwarteten Aufwendungen gegenübergestellt. Wie sich die Kostenbestandteile im Detail berechnen, kann dem Bescheid der Stadt vom 20.12.2024 entnommen werden“ so die Kommunalaufsicht in Ihrem Schreiben an die Beschwerdeführer und die Stadt. An weiteren Stellen des Schreibens heißt es: „In Anbetracht der vorgetragenen Argumente, ist ein dem Plausibilitätsgrundsatz zuwiderlaufender Beurteilungsfehler von Seiten der Stadt nicht erkennbar.“ Hiermit bestätigt die Kommunalaufsicht, dass die Kostenschätzung die gesetzgeberischen Vorgaben erfüllt.

Darüber hinaus wird immer wieder behauptet, die Aufgabenerledigung sei bei der Stadt Niederkassel teurer als in anderen Kommunen.  Die Verwaltung hat sich bei ihrer Kostenschätzung bemüht, ein wirklich ehrliches Bild zu zeichnen. Hierzu gehört auch, möglichst alle anfallenden Kosten, wie bei einer Kalkulation üblich, in der Kostenschätzung zu berücksichtigen. Hierzu gehört  auch, dass die Kosten für Grundstücke in Niederkassel bspw. deutlich höher sind als z. B. im Münsterland. Die zugrundliegenden Voraussetzungen, die durch die Kommune nicht zu beeinflussen sind, sind in NRW eben nicht überall gleich. Auch ist die Tiefe der jeweiligen Kostenschätzungen aus anderen Regionen in NRW nicht mit der hiesigen Berechnung vergleichbar. Aus einer detaillierten Kostenschätzung die Schlussfolgerung zu ziehen, die Stadt würde nicht effizient arbeiten, verkennt die unterschiedlichen Rahmenbedingungen innerhalb des Landes.

Bei der Kostenschätzung wurden  die Frage der finanziellen Folgen der Errichtung einer ZUE auf der einen und des Verzichts auf eine ZUE und eine Unterbringung in dezentralen eigenen Unterkünften auf der anderen Seite gegenübergestellt.

Stellt man die mit der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen in den Städten und Gemeinden verbundenen Aufwendungen den vom Land pro Person und Jahr gezahlten Erstattungen gegenüber, errechnet sich pro geflüchteter Person ein durchschnittlicher Nettoaufwand pro Person und Jahr i. H. v. 6.774,00 €. Durch die Errichtung einer ZUE in Niederkassel können für zukünftige Haushalte somit rund 6.774,00 € pro Jahr an zusätzlichen Aufwendungen je nicht zugewiesenem Flüchtling (der stattdessen in der ZUE untergebracht und Niederkassel angerechnet wird) erspart werden. Die Ersparnis errechnet sich ausdrücklich nicht aus der Kapazität der ZUE, sondern auf Basis der nicht-zugewiesenen Flüchtlinge (siehe Tabelle). Die maximale Ersparnis ist dann erreicht, wenn die nicht-zugewiesenen Flüchtlinge der Kapazität der ZUE entsprechen.

Bei der gesetzlich normierten Anrechnung der Gesamtkapazität der ZUE von 350 schutzsuchenden Menschen ergibt sich somit rechnerisch ein durchschnittlicher jährlicher Betrag i. H. v. 2.370.900,00 €, den die Stadt für diese Personen einspart, da der zusätzliche Aufwand für eine kommunale Unterbringung, Betreuung und Versorgung in der Zukunft nicht entsteht. Für die Dauer des Kooperationsvertrages von 10 Jahren würde sich somit eine kalkulatorische Ersparnis von bis zu 23.709.000,00 € ergeben.

Die folgende Tabelle enthält eine auf Basis verschiedener Szenarien erarbeitete Übersicht der jährlichen geschätzten Ausgaben, die der Stadt nicht entstehen:

Durch die Errichtung einer ZUE in Niederkassel könnten für zukünftige Haushalte rund 6.774,00 € pro Jahr an zusätzlichen Aufwendungen je nicht zugewiesenem Flüchtling (der stattdessen in der ZUE untergebracht und Niederkassel angerechnet wird) erspart werden. Die Ersparnis in den ersten Monaten/Jahren errechnet sich ausdrücklich nicht aus der Kapazität der ZUE, sondern auf Basis der nicht-zugewiesenen Flüchtlinge. Die maximale Ersparnis ist dann erreicht, wenn die nicht-zugewiesenen Flüchtlinge der Kapazität der ZUE entsprechen.
Übersicht der jährlichen geschätzten Ausgaben, die der Stadt nicht entstehen
 Anzahl nicht zugewiesener Personen pro Jahr*
 50 Personen100 Personen150 Personen200 Personen250 Personen300 Personen350 Personen
1. Jahr338.700,00 €677.400,00 €1.016.100,00 €1.354.800,00 €1.693.500,00 €2.032.200,00 €2.370.900,00 €
2. Jahr338.700,00 €677.400,00 €1.016.100,00 €1.354.800,00 €1.693.500,00 €2.032.200,00 €2.370.900,00 €
3. Jahr338.700,00 €677.400,00 €1.016.100,00 €1.354.800,00 €1.693.500,00 €2.032.200,00 €2.370.900,00 €
4. Jahr338.700,00 €677.400,00 €1.016.100,00 €1.354.800,00 €1.693.500,00 €2.032.200,00 €2.370.900,00 €
5. Jahr338.700,00 €677.400,00 €1.016.100,00 €1.354.800,00 €1.693.500,00 €2.032.200,00 €2.370.900,00 €
6. Jahr338.700,00 €677.400,00 €1.016.100,00 €1.354.800,00 €1.693.500,00 €2.032.200,00 €2.370.900,00 €
7. Jahr338.700,00 €677.400,00 €1.016.100,00 €1.354.800,00 €1.693.500,00 €2.032.200,00 €2.370.900,00 €
8. Jahr338.700,00 €677.400,00 €1.016.100,00 €1.354.800,00 €1.693.500,00 €2.032.200,00 €2.370.900,00 €
9. Jahr338.700,00 €677.400,00 €1.016.100,00 €1.354.800,00 €1.693.500,00 €2.032.200,00 €2.370.900,00 €
10. Jahr338.700,00 €677.400,00 €1.016.100,00 €1.354.800,00 €1.693.500,00 €2.032.200,00 €2.370.900,00 €
Summe auf Laufzeit ZUE3.387.000,00 €6.774.000,00 €10.161.000,00 €13.548.000,00 €16.935.000,00 €20.322.000,00 €23.709.000,00 €
 * Zum heutigen Zeitpunkt kann nicht vorhergesehen werden, wie viele Personen der Stadt Niederkassel in welchem Jahr zugewiesen werden würden. Daher handelt es sich bei dieser Tabelle, auch aufgrund der Schätzwerte, nur um eine Orientierungshilfe.

Der durchschnittliche Nettoaufwand i. H. v. 6.774,00 € pro Person und Jahr setzt sich wie folgt zusammen:

Berechnung der Kosten pro Person /Jahr
Kosten/MonatKosten/Jahr
Unterbringung470,00 €        5.640,00 €
Sicherheitsdienst230,00 €        2.760,00 €
Lebensunterhalt           410,00 €        4.920,00 €
Krankenhilfe           200,00 €        2.400,00 €
Jugendkosten         1.350,00 €
Schulkosten            520,00 €
Personalkosten         1.340,00 €
Gesamt       18.930,00 €
abzgl. Einnahmen FlüAG-Pauschale           1.013,00 €      12.156,00 €
Kosten pro Person/Jahr         6.774,00 €

Die Kostenschätzung wurde weitestgehend auf der Grundlage von Rechnungen, konkreten Fallzahlen und Kalkulationsergebnissen aufgebaut. Teilweise mussten nachvollziehbare Annahmen, wie bspw. beim Anteil der Kinder in Kindertagesstätten und Schulen getroffen werden. 

Im Rahmen der Kalkulation wurde sich an den Aufwendungen für die Schaffung, Errichtung sowie laufende Unterhaltung bzw. Bewirtschaftung der Gemeinschaftsunterkünfte, die sozialen Transferaufwendungen, die Auswirkungen auf die kommunalen Schul- und Kita-Systeme durch die Betreuung geflüchteter Menschen und Personalkosten, insbesondere im Sozialamt, orientiert und folgende Parameter zu Grunde gelegt:

Unterbringung

Für die hier vorgenommenen aktualisierte Berechnung der Unterbringungskosten wurde die überarbeitete jährliche Neukalkulation der Unterbringungskosten für die „1. Änderungssatzung der Stadt Niederkassel über die Einrichtung und Unterhaltung der Unterbringungseinrichtungen mit Gebührenordnung zur vorläufigen Unterbringung von Personen vom 01.01.2024“ vom Dezember 2024 zu Grunde gelegt. Da Neuzuweisungen in Sammelunterkünften untergebracht werden, wurde die entsprechende Gebühr zu Grunde gelegt. Diese berücksichtigt sämtliche Kosten, die für den Betrieb solch einer Einrichtung erforderlich sind. Hierzu gehören neben den Personalkosten (Hausmeister/-innen sowie Sachbearbeiter/-innen für den Bereich der Unterbringung) auch die Verwaltungsgemeinkosten, Sachkosten (u. a. Strom, Heizung, Wasser/Abwasser) sowie die Abschreibungen auf Basis der Anschaffungs- bzw. Herstellkosten und kalkulatorischen Zinsen. Hierbei ergibt sich ein Durchschnittswert von rund 470,00 € pro Person/Monat.

Sicherheitsdienst

Des Weiteren sind ebenfalls die Aufwendungen für den Sicherheitsdienst zu berücksichtigen. Es wird angenommen, dass für 100 Personen ein Sicherheitsdienstmitarbeiter/ eine Sicherheitsdienstmitarbeiterin benötigt wird, der/die 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche im Einsatz ist. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf ca. 22.600,00 €. Dies entspricht einem monatlichen Aufwand pro untergebrachte Person von rund 230,00 €.

Lebensunterhalt

Für die Feststellung der Lebensunterhaltskosten wurde der durchschnittliche Regelsatz nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu Grunde gelegt. Hierunter fallen Kosten u. a. für Ernährung, Kleidung, Gesundheitspflege und Verbrauchs- und Gebrauchsgüter (ohne Unterkunft). Da das Asylbewerberleistungsgesetz zwei Leistungsformen vorsieht (§ 3 AsylbLG: Grundleistungen und § 2 AsylbLG: Analogleistungen) wurden diese gleichermaßen berücksichtigt. Es ergibt sich ein durchschnittlicher Regelsatz von gerundet 410,00 €.

Krankenhilfekosten

Neben den Kosten für den Lebensunterhalt fallen noch Krankenhilfekosten an. Hierbei wurden die gesamten Krankenhilfekosten in das Verhältnis der Gesamtleistungsbezieher/-innen gesetzt. Es ergeben sich pro Monat Aufwendungen von rund 200,00 € je Person.

Jugendkosten

Für die Berechnung der Jugendkosten wurden sämtliche Aufwendungen und Erträge berücksichtigt, die im Bereich der Kindertageseinrichtungen anfallen. Hierunter fallen unter anderem Personalaufwendungen und Aufwendungen für die räumliche und materielle Ausstattung der Einrichtungen. Davon werden beispielhaft Zuwendungen des Landes oder Elternbeiträge in Abzug gebracht.

Die Gesamtkosten wurden in das Verhältnis der Gesamtkapazitäten gesetzt, sodass ein Kindergartenplatz in der Stadt Niederkassel rund 8.000,00 € jährlich kostet. Die Erfahrung zeigt, dass von drei Flüchtlingen eine Person ein Kind ist, das entweder den Kindergarten oder die Schule besucht. Dementsprechend ist der Wert von 8.000,00 € durch sechs zu dividieren. Es ergibt sich für die Kalkulation ein zu berücksichtigender Betrag von ca. 1.350,00 €.

Schulkosten

Für die Feststellung der Schulkosten wurden ebenfalls die gesamten Aufwendungen und Erträge für den Schulbereich angesetzt. Hierbei sind lediglich die Kosten aus dem Bereich der äußeren Schulangelegenheiten (u. a. Personalkosten für Sekretäre/Sekretärinnen und Hausmeister/Hausmeisterinnen, technische Ausstattung, Gebäudekosten) zu berücksichtigen. Die Gesamtkosten wurden durch die Anzahl der Schüler geteilt. Für die Stadt Niederkassel ergeben sich pro Schulplatz Kosten i. H. v. 3.100,00 €. Dieser Wert ist ebenfalls durch 6 zu dividieren, sodass sich die Aufwendungen auf 520,00 € pro Jahr/Person belaufen.

Personalkosten

Sofern eine kommunale Unterbringungseinrichtung mit 350 Plätzen errichtet wird, ist davon auszugehen, dass drei weitere Sozialarbeiter/-innen sowie 2,5 Leistungssachbearbeiter/-innen für den Bereich Asylbewerberleistungsgesetz im Fachbereich Soziales, Integration und Senioren beschäftigt werden müssen. Die Personalkosten belaufen sich lt. KGSt auf insgesamt 468.400,00 € pro Jahr. Es ergibt sich somit pro Flüchtling ein Kostenanteil von rund 1.340,00 € im Jahr.

Bei der Kalkulation wurden zwei Fragen bewusst außer Acht gelassen. Zum einen erhalten viele der Flüchtlinge nach einem unterschiedlich langen Zeitraum ein dauerhaftes Bleiberecht. Ab diesem Moment kann in der Regel auch eine Arbeit aufgenommen werden oder der Bezug von SGB II tritt ein. Damit ist die Stadt Niederkassel nicht mehr der direkte Kostenträger und es erfolgt auch keine finanzielle Landeszuweisung mehr.

Zum anderen bekommt die Stadt Niederkassel nicht für alle Flüchtlinge die monatliche pauschalierte Landeszuweisung, das betrifft besonders ausreisepflichtige Flüchtlinge. In diesen Fällen erhält die Stadt Niederkassel pro Person eine einmalige Pauschale in Höhe von 12.000 €, muss die Kosten aber fortlaufend weiter komplett tragen bis eine Arbeit aufgenommen werden kann, eine Ausreise erfolgt oder ein Statuswechsel erfolgt, dies braucht in der Regel mehrere Jahre.

Da sich diese beiden Effekte teilweise gegenseitig aufheben und die Annahmen zu beiden Effekten absolut spekulativ wären, wurden sie bei der Schätzung nicht berücksichtigt.

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