Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Niederkassel
zur Verordnung über
allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 17.12.2002, 13.11.2003, 17.12.2003, 21.12.2004, 12.12.2012, 16.10.2013, 25.03.2015, 10.12.2015, 19.04.2018, 12.12.2018, 15.12.2022, 25.04.2024 und am 19.12.2024 beschlossen, die Anlage A der Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Niederkassel zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) wie folgt zu ändern:
I. Grundpreis
Für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung und die Gestellung
der Messeinrichtung wird für jeden angefangenen Monat ein Grundpreis erhoben.
Der Preis berechnet sich nach der Anschlussweite des Wasserzählers. Er beträgt bei einer Verbrauchsleistung des Wasserzählers
alte Bezeichnung neue Bezeichnung Netto
bis zu Qn 2,5 m³/h Q₃ 4 (5 m³/h) 11,50 Euro mtl.
bis zu Qn 6 m³/h Q₃ 10 (10 m³/h) 19,60 Euro mtl.
bis zu Qn 10 m³/h Q₃ 16 (20 m³/h) 34,40 Euro mtl.
Verbundzähler
bis zu Qn 15 m³/h Q₃ 25 (50 mm DN) 96,50 € mtl.
bis zu Qn 40 m³/h Q₃ 63 (80 mm DN) 155,50 € mtl.
bis zu Qn 60 m³/h Q₃ 100 (100 mm DN) 214,00 € mtl.
bis zu Qn 150 m³/h Q₃ 250 (150 mm DN) 418,20 € mtl.
Hydrantenstandrohr mit Zähler 49,00 € mtl.
Die Preise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
II. Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis berechnet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der Wasserentnahme.
Er beträgt 1,66 Euro je m³ zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
III. Zahlungspflichtiger
IV. Entstehung der Zahlungspflicht
V. Fälligkeit
Erste Mahnstufe, Zahlungserinnerung 1,20 Euro
Zweite und weitere Mahnstufen, Beantragung
eines Mahnbescheides jeweils 1,20 Euro
Sperrung der Wasserversorgung und
Wiederaufnahme nach Sperrung jeweils 40,00 Euro
Wiederaufnahme der Wasserversorgung
außerhalb der Geschäftszeit durch
den Bereitschaftsdienst zusätzlich
zur Wiederaufnahmepauschalen jeweils 40,00 Euro
VI. Zusatzleistungen
Für die erstmalige Erstellung, Änderung oder Beseitigung von Wasserhausanschlüssen gemäß Punkt 3 Abs. 5 der „Ergänzenden Bestimmungen“ wird eine Planungspauschale in Höhe von netto 225,– Euro berechnet.
Die Kaution, die der Mieter zur Sicherung etwaiger Ansprüche der Stadtwerke Niederkassel vor Überlassung des Standrohres zu leisten hat, beträgt 500 €.
Wird ein Standrohr gemäß den ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV nicht fristgerecht zur Ablesung vorgelegt, zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 75 € (brutto) für die den Stadtwerken Niederkassel entstehenden Kosten. Die Stadtwerke Niederkassel sind berechtigt, die jeweilige Vertragsstrafe mit der Kaution zu verrechnen.
Das mit dem Hydrantenstandrohr entnommene Wasser wird gemäß dem jeweils gültigen Verbrauchspreis nach Rückgabe des Standrohres abgerechnet und mit der eingezahlten Kaution verrechnet.
Fällt bei der Nutzung des Standrohres Schmutzwasser an, das dem örtlichen Kanalnetz zugeführt wird, werden gemäß § 10, 10a der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Niederkassel im Auftrag des Abwasserwerkes der Stadt Niederkassel Schmutzwassergebühren berechnet.
Die in der Verwaltungsgebührensatzung genannten Gebühren sind bei den Stadtwerken Niederkassel als Nettopreise zu verstehen. Die Rechnungen werden mit Umsatzsteuer ausgestellt.
VII. Inkrafttreten
Die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke treten am 01.01.2025 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Niederkassel, den 08.07.2025
Matthias Großgarten
Bürgermeister
Stadt Niederkassel
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Tel.: +49 2208 9466-0
Fax: +49 2208 9466-29
E-Mail: info@niederkassel.de