Abstimmungsbekanntmachung
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Abstimmungsbekanntmachung

Am 06. Juli 2025 findet in der Stadt Niederkassel die Abstimmung zum Bürgerentscheid über die folgende Frage statt:

„Möchten Sie, dass der mit der Bezirksregierung abgeschlossene Vertrag zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Niederkassel, basierend auf dem Ratsbeschluss vom 26.09.2024, sofort gekündigt wird?“

1.Die Abstimmung dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2.Die Stadt Niederkassel ist in folgende sechs allgemeine Stimmbezirke eingeteilt:

Folgende Abstimmungslokale sind barrierefrei bzw. nicht barrierefrei:

BE 01 Grundschule Lülsdorf, Kirchstr. barrierefrei
BE 02 Grundschule Ranzel, Porzer Str. 72 barrierefrei
BE 03 Grundschule Niederkassel, Annostr. 3 barrierefrei
BE 04 Alte Schule Uckendorf, Kirchweg 8 barrierefrei
BE 05 Rheidter-Werth-Schule, Vollbergstr. barrierefrei
BE 06 Grundschule Mondorf, Beckergasse barrierefrei

In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den in das Abstimmungsver-zeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 15. Juni 2025 über-sandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten ihre Stimme abzugeben haben. Barrierefrei zugängliche Abstimmungsräume sind mit einem Rollstuhlpikto-gramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefrei zugänglichen Abstimmungsräume liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Niederkassel im Rathaus der Stadt Niederkassel, Wahlamt, Rathausstr. 19, Zi. 026, 53859 Niederkassel zur Einsichtnahme aus.

3.1 Die Briefabstimmungsvorstände treten zur Prüfung und Zulassung der Abstimmungsbriefe am Abstimmungstag um 15.00 Uhr im Rathaus, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel zusammen.
Jede stimmberechtigte Person kann nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen ist.

Die Abstimmungsbenachrichtigung und ein Ausweispapier sollen zur Abstimmung mitgebracht werden. Eine Abstimmung ist auch ohne eine Abstimmungsbenachrichtigung möglich, wenn der/die Stimmberechtigte im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist.

Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmberechtigten erhalten bei Betreten des Abstimmungsraums jeweils einen amtlichen Stimmzet-tel für die Abstimmung ausgehändigt.

Der/Die Stimmberechtigte gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, ob er/sie die gestellte Frage mit Ja oder Nein beantwortet. Eine Stimmabgabe durch einen Ver-treter anstelle des/der Stimmberechtigten ist unzulässig.

Ein/e Stimmberechtigte/r, die/der des Lesens unkundig oder aufgrund einer Behinderung an der Abgabe ihrer/seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfe-leistung ist beschränkt auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von dem/der Stimmberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Ent-scheidung und eine Hilfeleistung ist unzulässig, die unter missbräuchli-cher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der/des Abstimmberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht.

3.2 Der/Die Abstimmberechtigte hat für die Abstimmung eine Stimme.

3.3 Die Stimmzettel müssen von den Abstimmberechtigten in der Stimmkabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

4. Die Abstimmungshandlung sowie die im Anschluss an die Abstimmungs-handlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergeb-nisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Stören des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.

5. Für den Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins gibt es einen Vordruck auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung. Die Stimmscheine werden mit den Briefabstimmungsunterlagen erteilt.

5.1 Für den Bürgerentscheid wird ein Wahlschein ausgestellt, der im jeweiligen Stimmbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist, gültig ist.

Wahlberechtigte, die einen Stimmschein für den Bürgerentscheid besitzen, können an der Abstimmungn 
• durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Stadt
    oder
• durch Briefabstimmung
teilnehmen.

Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich von der Stadt die folgenden Unterlagen beschaffen:

•       einen amtlichen weißen Stimmschein
•       einen amtlichen weißen Stimmzettel für den Bürgerentscheid
•       einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag
•       einen amtlichen hellroten Stimmbriefumschlag, auf dem die Anschrift, an die der Stimmbrief zurückzusenden ist, aufgedruckt ist.

5.2 Die roten Stimmbriefe mit den dazugehörenden Stimmzetteln in den weißen verschlossenen Stimmzettelumschlägen und den unterschriebenen Stimmscheinen sind so rechtzeitig an die auf den Stimmbriefumschlägen angegebene Stelle zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt.

Weitere Hinweise darüber, wie durch Briefabstimmung gewählt wird, sind dem „Merkblatt für die Briefabstimmung“ zu entnehmen.

Die Stimmbriefe werden im Bereich der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG un-entgeltlich befördert. Die Stimmbriefe können auch im Rathaus, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel, abgegeben werden.

6.1 Jede/r Abstimmungsberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

6.2 Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Abstim-mung herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach § 107 a Absatz 1 des Strafgestzbuches mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt stimmt auch, wer im Rahmen zulässiger Assis-tenz entgegen der Abstimmungsentscheidung oder ohne eine geäußerte Abstimmungsentscheidung des Stimmberechtigten eine Stimme abgibt. Nach § 107a Absatz 3 des Strafgesetzbuches ist auch der Versuch strafbar.

Während der Abstimmungszeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Abstimmungsraum befindet, sowie in einem Bereich mit einem Abstand von weniger als zwanzig Metern von dem Gebäudeeingang jede Beeinflus-sung der Stimmberechtigten durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.

Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Abstimmungsbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Abstimmungsentscheidungen ist vor Ablauf der Abstimmungszeit um 18:00 Uhr unzulässig.

Niederkassel, den 23. Juni 2025 Der Abstimmungsleiter

    Großgarten
    Bürgermeister

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