Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsvordrucke sind beim Fachbereich Soziales erhältlich.
Wohngeld errechnet sich nach dem Einkommen der Familie, der Miete bzw. der Belastung und der Anzahl der Familienmitglieder.
Bei Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise vorzulegen:
Von der Antragstellung bis zur Erteilung des Wohngeldbescheides vergehen in der Regel 6 bis 8 Wochen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie anonymisiert mit dem
Wohngeldproberechner ausrechnen . Darüber hinaus stehen Ihnen unter dem Link ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Leitung:
Herr Armin Wallraff
Stellvertretung:
Frau Stefanie Block
Hausanschrift
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53859 Niederkassel
Postanschrift:
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Der Bürgermeister
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