Wohngeldreform – Mehr Wohngeld für mehr Menschen
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Wohngeldreform – Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Zum 01.01.2023 wird das Wohngeldrecht – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – novelliert. Das gezahlte Wohngeld soll auf rund die doppelte Summe aufgestockt werden, die Zahl der Wohngeldempfänger sich verdreifachen. Hierdurch sollen die Mehrbelastungen der Wohngeldempfänger, insbesondere durch den starken Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten und der drastischen Steigerung bei den Energiekosten, abgefedert werden. Insofern beinhaltet das neue „Wohngeld-Plus“ eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht. Des Weiteren wird eine Klimakomponente eingeführt.

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten bei selbstgenutztem Eigentum und richtet sich an Mieter oder Wohnungseigentümer mit kleinem Einkommen.

Das Wohngeld errechnet sich nach dem Einkommen der Familie, der Miete bzw. der Belastung und der Anzahl der Familienmitglieder.

Der grundsätzliche Wohngeldanspruch kann vorab anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausgerechnet werden. Den Link finden Sie auf der Homepage der Stadt Niederkassel unter dem Service Wohngeld.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsvordrucke sind beim Fachbereich Soziales erhältlich. Alternativ kann der Wohngeldantrag auch online gestellt werden. Den entsprechenden Link finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Niederkassel. Zudem sind hier Informationen über die erforderlichen Nachweise, die im Rahmen der Antragstellung eingereicht werden müssen, zu finden.

Vor Antragstellung wird gebeten, sich mit den Ansprechpartnerinnen entweder telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen:

Frau Hardy

Telefon: 02208/9466-408

E-Mailadresse: m.hardy@niederkassel.de

Frau Ratajczyk

Telefon: 02208/9466-407

E-Mailadresse: l.ratajczyk@niederkassel.de

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

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