Verschmutzungen im Stadtgebiet durch Hundekot
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Verschmutzungen im Stadtgebiet durch Hundekot

Immer wieder kommt es zu Beschwerden über Hundekot auf städtischen Grünflächen, auf Bürgersteigen und Straßen– sogar auf Spielplätzen.

Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Die Stadtverwaltung Niederkassel appelliert deshalb eindringlich an die Rücksicht der Hundehalterinnen und Hundehalter.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass öffentliche Verkehrsflächen oder öffentliche Anlagen nicht verunreinigt oder beschädigt werden.

Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, den Kot seines Hundes umgehend zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Das gilt insbesondere auf Gehwegen, in Parks und anderen öffentlichen Bereichen, die von vielen Menschen frequentiert werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Hunde auf städtischen Spielplätzen verboten sind.

In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wer einen Hund ausführt, Hundekotbeutel oder ein anderes geeignetes Behältnis zur Aufnahme und zum Transport von Hundekot in ausreichender Menge mitzuführen hat. Die den Hund ausführende Person muss die mitgeführten Hundekotbeutel oder ein anderes geeignetes Behältnis jederzeit vorzeigen können.

Ein Irrglaube ist, dass die Bezahlung von Hundesteuer von der Pflicht, die tierische Notdurft zu entfernen, entbindet.

Wir appellieren an alle Hundebesitzer, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und aktiv zur Sauberkeit unserer Stadt beizutragen.

Daneben wird der kommunale Ordnungsdienst der Stadt (KOD) im Rahmen des Streifendienstes regelmäßig Kontrollen durchführen und Verstöße umgehend ahnden.

Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass sich alle Menschen in unserer Stadt wohl und sicher fühlen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

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