Bildungs- und Teilhabepaket
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Durch das Bildungs- und Teilhabepaket hat der Gesetzgeber Möglichkeiten ge-schaffen, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu för-dern und zu unterstützen. Sie sollen nicht aus finanziellen Gründen von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen als Gemeinschaftsverpflegung, Schülerbeförde-rung oder Lernförderung ausgeschlossen sein.
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leis-tungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag zum Kindergeld beziehen. Es können folgende Einzelleistungen beantragt werden:
- Übernahme der Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Zuschuss zur Deckung des Schulbedarfs
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
- Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket können dem Merkblatt des Rhein-Sieg-Kreises (siehe Anlage – oder Link) entnommen werden. Weitere Informationen halten außerdem der Rhein-Sieg-Kreis (www.rhein-sieg-kreis.de) unter „Bürgerservice“ sowie das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mais.nrw.de) bereit.
Für Anspruchsberechtigte, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten, ist das jeweilige Jobcenter für die Antragsbearbeitung zuständig. Für Personenkreise, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag zum Kinder-geld beziehen, ist zuständig:
Stadt Niederkassel
Der Bürgermeister - Fachbereich Soziales -Rathausstraße 23
53859 Niederkassel
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