9.8 Richtlinien für die Ehrung verdienter Sportler
Richtlinien
für die Ehrung verdienter Sportlerinnen und Sportler
in der Fassung vom 01.02.2005
für die Ehrung verdienter Sportlerinnen und Sportler
in der Fassung vom 01.02.2005
- Aktive Mitglieder von sporttreibenden Vereinen, Schüler und Schülerinnen von Schulen der Stadt Niederkassel sowie im Stadtgebiet ansässige Sportler und Sportlerinnen auswärtiger Vereine, die hervorragende sportliche Leistungen erbracht und sich über den Bereich der Stadt hinaus besondere Verdienste um den Sport erworben haben, werden von der Stadt geehrt. Dabei kommen nur Sportler und Sportlerinnen in Betracht, die das 10. Lebensjahr vollendet haben.
Die betreffenden Vereine und Schulen sowie die Verbände, denen hervorragende sportliche Leistungen bekannt wurden, sollen der Stadt geeignete Kandidaten benennen.
Termin für die Abgabe der Meldungen ist der 30. November des jeweiligen Jahres, dieser Meldeschluß ist verbindlich. - Die Entscheidung über die Auswahl der zu ehrenden Sportler und Sportlerinnen sowie der um den Sport verdienten Person trifft die Verwaltung nach Beratung durch den Stadtsportverband.
- Die Anzahl der jährlich Geehrten kann bei bis zu 15 Einzelpersonen und 3 Mannschaften mit bis zu jeweils 4 Sportlerinnen/Sportler liegen. Bei größeren Mannschaften werden stellvertretend die Mannschaftsführer/Innen und/oder die Trainer/Innen geehrt, alle ansonsten beteiligten Sportlerinnen und Sportler werden namentlich genannt. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung.
Eingeladen werden ebenfalls alle Sportler und Sportlerinnen, die zu Ziffer 5.2 bereits geehrt wurden. - Geehrt werden können Einzelpersonen bzw. Mannschaften,
- die einem deutschen Olympiateam oder einer deutschen Nationalmannschaft angehören,
- bei deutschen Meisterschaften Plazierungen von 1 bis 3 erreicht haben,
- die bei Westdeutschen Meisterschaften Platzierungen von 1-3 oder bei Landes Meisterschaften Platz 1 erreicht haben. Für diese Platzierungen erfolgt keine städtische Ehrung, wenn die Westdeutschen Meisterschaften oder andere Landes Meisterschaften als Qualifikationswettkämpfe zur Deutschen Meisterschaft dienen.
- Vereine und Schulen, welche die Bedingungen zu a bis c nicht erfüllen, können eine Person oder Mannschaft pro Jahr vorschlagen, wenn deren Leistung erheblich über dem allgemeinen Niveau des jeweiligen Vereins oder der Schule liegt.
- Die Überreichung einer Ehrengabe soll in angemessenem Rahmen vom Bürgermeister und/oder dem/der Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales und in Anwesenheit von je einem Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen, je einem Vereinsvertreter bzw. Vertreter der Schule sowie der Verwaltung der Stadt und des Stadtsportverbandes einmal jährlich erfolgen.
- Bei Erfolgen bei Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen finden die Ehrungen unverzüglich nach den Wettkämpfen statt.
- Eine Ehrengabe der Stadt kann ferner an eine jährlich von einem Verein, einer Schule oder einem Verband zu benennenden Person verliehen werden, die sich in besonderer Weise um den Sport in Niederkassel verdient gemacht hat.
- Als Ehrengabe werden Sachpreise und/oder Urkunden überreicht.
- Die Namen der Geehrten werden in der Presse veröffentlicht. Die Stadt führt ein namentliches Verzeichnis der Geehrten.
- In dieses Verzeichnis können auf Vorschlag des Stadtsportverbandes darüber hinaus Namen weiterer Sportler und Sportlerinnen aufgenommen werden, die hervorragende Leistungen erbracht haben, und zwar als Einzelsportler/in oder in der Mannschaft
- bei Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
- bei Teilnahme an Wettbewerben auf Landesebene, die über den örtlichen Bezirk in der jeweiligen Gruppierung des Sportverbandes hinausgehen.
- Diese Richtlinien treten am Tage nach der Beschlussfassung im Rat in Kraft.