8.4 Anlage B
Anlage B
Ergänzende Technische Bestimmungen
der Stadtwerke Niederkassel
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Ergänzende Technische Bestimmungen
der Stadtwerke Niederkassel
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
Unter Hinweis auf die §§ 12 und 17 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) werden besonders folgende Vorschriften der DIN 1988 und Richtlinien des DVGW zur zwingenden Beachtung vorgeschrieben:
- Das Wasserversorgungsnetz wird mit Nenndruck bis 10 bar betrieben. Alle Abnehmeranlagen sind für diesen Druck einzurichten. Wenn einzelne Geräte oder Leitungen in der Abnehmeranlage für einen Nenndruck unter 10 bar zugelassen sind, so hat der Abnehmer Druckminderer für diese Geräte bzw. Leitungen auf seine Kosten einzubauen.
- Für die Abnehmerinstallation sind möglichst Armaturen mit dem DVGW-Zulassungsvermerk zu verwenden.
- Kupferrohr
Kunststoffrohr ND 10
verzinktes Stahlrohr
Stahlrohr mit Kunststoff-Innenauskleidung
oder Rohre aus gleichwertigem Material der Druckstufe ND 10
- Kupferrohr
- Hinter jedem Wasserzähler sind vom Abnehmer ein Hauptabsperrventil und Rückflußverhinderer einzubauen (oder kombiniertes KFR-Ventil).
- Druckerhöhungsanlagen
- Schwimmbecken
- Eigenwasserversorgungen
- Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung DVGW-Arbeitsblatt 345
- Der unmittelbare Anschluß von Trinkwasserleitungen (z.B. Sperrwasseranschluß an Pumpen, Spülanschlüsse oder Spülgeräte), an Abwasseranlagen (Schächte, Klärbecken, Faulbecken,
- Tankfahrzeuge, Sprengwagen, Behälterfahrzeuge der Feuerwehr dürfen nur von oben mit offener Fließstrecke gefüllt werden.
- Der Einsatz von Wasserstrahlpumpen, die unmittelbar vom Trinkwassernetz betrieben werden sollen, ist verboten.
- Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen dürfen nur über Rohrbelüfter und Rückflußverhinderer angeschlossen werden. Diese Vorschrift gilt nicht für Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen, die das DVGW-Zeichen führen.
- Erdung