3.4a Festsetzung des Verdienstausfalls der selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Niederkassel
Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls
der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen
der Freiwilligen Feuerwehr Niederkassel
Präambel
Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 aufgrund der §§ 3 Abs. 1, 21 Abs. 1, 3 und 4 BHKG des Gesetzes über den Brandschutz und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV.NRW.2015, S. 886) und des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der aktuell gültigen Fassung folgende Satzung beschlossen.
§ 1
Umfang des Verdienstausfalls
- Die beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Niederkassel haben Anspruch (§ 21 Abs. 3, 4 BHKG) auf Ersatz ihres Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Aus- und Fortbildungen und die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entsteht, soweit der Einsatz während der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt.
- Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln. Entgangener Verdienst aus Nebentätigkeiten und Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt werden können, bleiben außer Betracht.
§ 2
Höhe der Entschädigung
- Als Entschädigung wird ein Regelstundensatz in Höhe von 40,00 Euro gewährt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind.
- Anstelle des Regelstundensatzes ist auf Antrag eine Verdienstausfallpauschale je Stunde zu zahlen, die im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens festgesetzt wird.
Grundlage der Berechnung bildet der Bruttoverdienst.
- Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale wird auf 75,00 Euro pro Stunde festgesetzt.
§ 3
Antragsverfahren
Anträge sind schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Niederkassel einzureichen.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.