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        • / 4.3 Schulordnung für die Alfred-Delp-Realschule


4.3 Schulordnung Alfred-Delp-Realschule


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Schulordnung

 

Alfred-Delp-Realschule Niederkassel

 

 

Vorbemerkung

 

Jede Gemeinschaft gibt sich Regeln, welche die Sicherheit und persönliche Entfaltung Ihrer Mitglieder gewährleisten sollen.

 

Unsere Schulordnung soll durch Einzelregelungen dazu beitragen, diese Ziele zu verwirklichen.

 

Die in der Allgemeinen Schulordnung (ASch0) festgelegten Grundsätze werden hier nicht alle noch einmal aufgeführt.

 

A. Grundsätze

 

Jeder ist zur Rücksichtnahme auf den anderen aufgerufen.

 

Jeder ist für Ordnung und Sauberkeit und sorgfältige Behandlung der Einrichtung verantwortlich. Wer etwas beschädigt oder beschmutzt, muß den Schaden melden und sich um Instandsetzung kümmern; wer etwas mutwillig zerstört, muß den Schaden ersetzen.

 

Gute Arbeitsbedingungen sind nur zu erreichen,

 


  • wenn alle pünktlich zum Unterricht erscheinen,
  • wenn jeder die notwendigen Lern- und Arbeitsmittel vollständig zur Hand hat,
  • wenn Schüler nicht beim Lernen und Lehrer nicht beim Unterrichten gestört werden

 

B. Einzelregelungen

 

Auf dem Weg zur Schule, an den Bushaltestellen und in den Bussen verhalten wir uns verkehrsgerecht und so, daß niemand wegen unseres Verhaltens gefährdet, behindert oder belästigt wird.

 

In der Zeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr ist das Befahren des Schulhofes mit Fahrzeugen aller Art verboten.

 

Die Schüler kommen erst kurz vor Unterrichtsbeginn zur Schule und dürfen dann bis Unterrichtsschluß das Schulgebäude bzw. den Schulhof nicht verlassen.

 

Vor dem Unterricht halten sich die Schüler nur auf dem großen Pausenhof auf. Sie betreten das Schulgebäude beim Vorgong durch den Haupteingang und gehen, ohne zu rennen und zu toben, zu ihrem Unterrichtsraum.

 

Bei Regenwetter darf die Eingangshalle von den Schülern mitbenutzt werden.

 

Ist der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, erkundigt sich der Klassensprecher im Sekretariat.

 

In den 5-Minuten-Pausen bleiben die Schüler in den Klassenräumen, sofern sie nicht einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen müssen.

 

Mitgebrachte Getränke und Eßwaren werden grundsätzlich in den großen Pausen und auf dem Schulhof geöffnet, ausgepackt und verzehrt. Glasflaschen sind wegen der Unfallgefahr nicht erlaubt.

 

Auf dem gesamten Schulgelände ist Kaugummi aus Gründen der Hygiene und der Umweltverschmutzung verboten.

 

Das Rauchen und der Genuß von Alkohol sind den Schülern während der Schulzeit verboten.

 

In den großen Pausen verlassen wir die Klassenräume und begeben uns auf den Hof. Bei Regenwetter steht auch die Eingangshalle zur Verfügung.

 

Der Schulhof ist für alle zur Erholung da. Deswegen müssen Spiele, die Mitschüler gefährden, insbesondere Ballspiele, das Werfen von Schneebällen und gefährliche Laufspiele verboten werden.

 

Der Schulhof ist durch die rote Pflasterung eindeutig begrenzt. Die Fläche vor der Turnhalle, die Fahrradabstellplätze, der Parkplatz, die Bushaltestelle und der Einstellplatz für die Müllcontainer gehören nicht zum Schulhof.

 

Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort. Wir wollen sie so verlassen, wie wir sie anzutreffen wünschen.

 

Bei Raumwechsel nehmen die Schüler ihre Schulsachen jeweils mit; wenn nach dem Unterricht in Fachräumen große Pause ist, werden die Taschen ordentlich entlang der Wand vor dem Raum abgelegt, in dem die Schüler nach der Pause Unterricht haben. Nur die Klassen, die zum Sportunterricht gehen, lassen die gepackten Taschen im Klassenraum.

 

In den Fachräumen führen die Fachlehrer für jede Klasse einen festen Sitzplan ein. Jeder Schüler ist für den ihm zugewiesenen Platz verantwortlich.

 

Die Klassenbücher werden vom Klassenbuchführer nach Beendigung des Unterrichts in den Wagen vor der Verwaltung gebracht bzw. morgens dort abgeholt.

 

Der Verwaltungstrakt wird nur in dringenden Fällen von einzelnen Schülern, im übrigen nur vom Klassensprecher betreten.

 

Die Klassenräume werden nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde und die Fachräume nach jeder Stunde aufgeräumt, d.h. Tafel putzen, Fenster schließen, Stühle hochstellen. Wir verlassen den Raum ordentlich.

 

Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen kann die Schule keine Haftung übernehmen.

 

Wöchentlich abwechselnd beteiligen sich alle Klassen und Schüler am Hofdienst. Die Einteilung der Gruppen nimmt der Klassenlehrer vor. Auch im Gebäude soll für Sauberkeit gesorgt werden.

 

Nach Unterrichtsschluß verlassen die Schüler sofort das Schulgelände. Fahrschüler in Richtung Rheidt benutzen bei Schulschluß nach der 4., 5. und 6. Stunde die Bushaltestelle in der Busschleife.

 

Diese Schulordnung wurde am 01.03.1983 von der Schulkonferenz gemäß § 5 Abs. 2 (15) SchMG beschlossen und ergänzt am 24.10.1984.

 


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