Kommunalwahl
Wer wird gewählt?
Die Kommunalwahlen – als verbundene Wahlen - umfassen in Niederkassel insgesamt vier Wahlen. Im Einzelnen sind dies die Wahlen
- zum Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises,
- zur Landrätin/zum Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
- zum Stadtrat der Stadt Niederkassel sowie
- zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Stadt Niederkassel.
Sofern der Wähler für alle Wahlarten wahlberechtigt ist (siehe Stichwort „Wahlberechtigung“), wird ihm für jede Wahlart ein Stimmzettel, also insgesamt bis zu vier Kommunalwahlstimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme je Stimmzettel. Die Farben der Stimmzettel für die einzelnen Wahlarten sind:
Kreistagswahl = blau
Landratswahl = weiß
Stadtratswahl = gelb
Bürgermeisterwahl = grün
Wahlgebiet
Kreistagswahl und Landratswahl: Wahlgebiet ist der Rhein-Sieg-Kreis.
Kreistagswahl:
Bei der Kreistagswahl ist das Gebiet der Stadt Niederkassel in zwei Kreiswahlbezirke – nämlich die Kreiswahlbezirke - 11 und 12 eingeteilt.
Zum Kreiswahlbezirk 11 gehören die Orte Lülsdorf und Ranzel, sowie die Wahlbezirke 080 und 090 aus dem Stadtteil Niederkassel.
Zum Kreiswahlbezirk 12 gehört der Stimmbezirk 101 aus dem Stadtteil Niederkassel, der Stimmbezirk 102 mit den Orten Uckendorf und Stockem, sowie die Wahlbezirke 110 bis 160 in Rheidt und die Wahlbezirke 170 bis 190 in Mondorf.
Bei der Stadtratswahl und der Bürgermeisterwahl umfasst das Wahlgebiet das Gebiet der Stadt Niederkassel.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher ist oder
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt (EU-Bürger/innen),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat (letzter Geburtstermin: 13.09.2004),
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (28.08.2020) in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlrecht für Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind, siehe Antragsvordruck unten.
Wahlbenachrichtigung
Bei den Kommunalwahlen werden von Amts wegen alle wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis eingetragen, bei denen am 35. Tag vor der Wahl (= 09.08.2020) feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind. Maßgeblich ist hier der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde, nicht der Tag des tatsächlichen Einzuges in eine (Haupt-)Wohnung.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 23.08.2020 eine Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigung gilt als Nachweis für den Eintrag in das Wählerverzeichnis. Sie soll am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befinden sich die Anträge für die Briefwahl für die Hauptwahl am 13.09.2020 und ggfls. für die Stichwahl des Amtes für die Landrätin/den Landrat und/oder der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 27.09.2020. Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenach-richtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch am Wahltag im Wahllokal wählen. Auf Verlangen müssen sie sich jedoch mit ihrem Personalausweis/Reisepass – EU-Bürger mit ihrem gültigen Identitäts-ausweis - ausweisen.
Wer bis zum 23.08.2020 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Das Wählerverzeichnis wird an den Werktagen in der Zeit vom 24.08.2020 bis zum 28.08.2020 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.- Do. von 08:00–12:00 Uhr, Do. von 14:00-18:00 Uhr sowie Fr. von 07:30-11:30 Uhr) im Rathaus, Niederkassel, Rathausstr. 19, Zimmer 234, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dieser Zeit, spätestens am 28.08.2020 bis 11:30 Uhr, beim Wahlleiter Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
Im Falle eines Umzuges oder Änderung des Wohnstatus nach dem 10.08.2020 beachten Sie bitte dringend die nachfolgenden Ausführungen zum Veränderungsdienst oder wenden sich direkt an das Wahlamt.
Fortzug oder Umwandlung der Hauptwohnung in Niederkassel zur Nebenwohnung
Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag 09.08.2020 aus Niederkassel verziehen oder ihre bisherige Hauptwohnung in Niederkassel zur Nebenwohnung erklären, werden aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Niederkassel gestrichen. Bereits beantragte Wahlscheine und abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig.
Zuzug / Umwandlung der Nebenwohnung in Niederkassel zur Hauptwohnung
Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag 09.08.2020 bis zum 28.08.2020 mit Hauptwohnung nach Niederkassel zuziehen oder ihre bisherige Nebenwohnung in Niederkassel zur Hauptwohnung erklären, werden von Amts wegen in das hiesige Wählerverzeichnis aufgenommen. Für das Wählerverzeichnis in der Fortzugsgemeinde - sofern diese in Nordrhein-Westfalen liegt - wird die Streichung veranlasst.
Wahlberechtigte, die nach dem 28.08.2020 bis zum Wahltag aus einer anderen Kommune innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises zuziehen, werden für die Kreiswahlen (Kreistagswahl, Landratswahl) - und nur für diese - in das Wählerverzeichnis der Stadt Niederkassel eingetragen. Für die Rats- und Bürgermeisterwahl in Niederkassel sind sie nicht wahlberechtigt.
Umzug innerhalb des Stadtgebiets in einen anderen Stimm-/Wahlbezirk
Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag (09.08.2020) bis zum 28.08.2020 innerhalb der Stadt Niederkassel umziehen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Wahl-/ Stimmbezirks eingetragen, wenn die neue Wohnung in einem anderen Wahlbezirk liegt. Sie bekommen dann für die Kommunalwahlen eine neue Wahlbenachrichtigungskarte. Im Ergebnis bedeutet das, dass Sie ihr Wahlrecht für die Kommunalwahlen in ihrem "neuen" Wahllokal ausüben müssen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Bereits beantragte Wahlscheine oder abgegebene Briefwahlstimmen für die Kommunalwahl in Ihrem alten Wahlbezirk werden ungültig. Bei Umzügen innerhalb des Stadtgebiets nach dem 28.08.2020 bleiben sie in dem Wählerverzeichnis des Wahllokales eingetragen, für das sie am Stichtag (09.08.2020) gemeldet waren. Dies gilt auch für eine etwaige Stichwahl.
Stimm-/Wahlbezirke und Wahllokale
Das Wahlgebiet der Stadt Niederkassel ist in insgesamt 20 Wahl-/Stimmbezirke eingeteilt.
Für jeden Wahl-/Stimmbezirk wird ein Wahllokal (Wahlraum) eingerichtet. Die Lage des Wahllokals wird den Wahlberechtigten auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
WICHTIGER HINWEIS
Bei Wohnungswechsel oder Änderung des Wohnungsstatus beachten Sie bitte die Ausführungen zum Veränderungsdienst oder wenden sich direkt an das Wahlamt.
Alle Wahllokale sind am Wahltag von 08:00–18:00 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Die Stimmzettel müssen in einer Wahlkabine im Wahlraum gekennzeichnet werden. Ein Verzicht auf die geheime Stimmabgabe ist nicht möglich.
Wahl-/Stimmbezirk | Wahllokal | Hinweis |
010 | Kath. Grundschule Lülsdorf, Rheinstr. 30 | Barrierefrei |
020 | Kath. Grundschule Lülsdorf, Rheinstr. 30 | Barrierefrei |
025 | Hauptschule Lülsdorf, Kopernikusstr. 6 | Barrierefrei |
030 | Kath. Grundschule Lülsdorf, Rheinstr. 30 | Barrierefrei |
040 | Hauptschule Lülsdorf, Kopernikusstr. 6 | Barrierefrei |
050 | Seniorentreff Ranzel, Porzer Str. 22 | Barrierefrei |
060 | Drei-Linden-Schule | Barrierefrei |
070 | Drei-Linden-Schule | Barrierefrei |
080 | Kath. Grundschule Niederkassel, Annostr. 3 | Barrierefrei |
090 | Kath. Grundschule Niederkassel, Annostr. 3 | Barrierefrei |
101 | Kath. Grundschule Niederkassel, Annostr. 3 | Barrierefrei |
102 | Alte Schule Uckendorf, Kirchweg 8 | Barrierefrei |
110 | Rheidter-Werth-Schule | Barrierefrei |
120 | Rheidter-Werth-Schule | Barrierefrei |
130 | Rheidter-Werth-Schule | Barrierefrei |
140 | Rheidter-Werth-Schule | Barrierefrei |
160 | Alfred-Delp-Realschule, Langgasse 126 | Barrierefrei |
170 | Kath. Grundschule Mondorf, Beckergasse 51-55 | Barrierefrei |
180 | Kath. Grundschule Mondorf, Beckergasse 51-55 | Barrierefrei |
190 | Senioren-Begegnungsstätte, Meindorfer Str. 45 | Barrierefrei |
Weitere Informationen erhalten Sie im Wahlamt:
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste
Wahlamt
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel
Telefon:
Frau Schöckel, 02208 9466 136
Herr Bürger 02208 9466 123
Herr Pagel, 02208 9466 125
Das Wahlamt hat wie folgt geöffnet:
Öffnungszeiten:
montags - donnerstags:
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags:
14:00 - 18:00 Uhr
freitags:
07:30 - 11:30 Uhr
Formulare: