Elternrat
Einmal jährlich findet die Elternversammlung statt, zu der alle Eltern eingeladen werden. An diesem Abend wird der Elternbeirat gewählt. Dieser vertritt, im Laufe des Kindergartenjahres, die Interessen der Elternschaft, die dann mit der Belegschaft oder dem Träger besprochen werden.
Funktionen, Aufgaben der Elternversammlungen, des Elternbeirates und der Rat der Kindertageseinrichtung sind im Einzelnen in dem Kindergartengesetz beschrieben.