Wohnungsgeberbestätigung

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Hinweise

Sie können nun auf diesem Wege eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen. Am Ende des Vorgangs müssen Sie das Dokument ausdrucken und unterschrieben bei der Abholung mitbringen.  

 

Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung der Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.


Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.


Datenschutz

Antragsteller/in

    Wohnungsgeber/in

    Beauftragte/r

    Eigentumsverhältnis

    Eigentümer/in

    Eingezogene Person

    Enderklärung

    Schriftlich einreichen / drucken

    Vielen Dank! Die Formulareingaben sind hiermit abgeschlossen.

     

    So gehen Sie vor:

     

    1. Drucken Sie das aufgelistete Dokument aus und prüfen Sie Ihre Angaben nochmals.

    2. Fügen Sie bei Bedarf Anlagen oder Belege bei.

    3. Senden oder faxen Sie die Unterlagen an den Empfänger, der auf dem Dokument angegeben ist.

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    Wir empfehlen Ihnen, einen zusätzlichen Ausdruck für Ihre Unterlagen anzufertigen.

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    Wohnungs- geber/in
    Beauftragte/r
    Eigentums- verhältnis
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