Seit dem 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, Personen vor Repressalien zu schützen. Der Schutz bezieht sich dabei auf Informationen, die in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit erlangt wurden. Geschützt sind ebenfalls Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie weitere von der Meldung betroffene Personen. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Hinweisgeberschutzgesetz
Über dieses Portal haben Sie die Möglichkeit, ein Ereignis oder einen Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln. Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Niederkassel in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden und mit einer Gesetzesverletzung in Verbindung stehen.
Wir verpflichten uns, den Hinweisgeber zu schützen und dulden keinen Druck auf den Hinweisgeber oder Diskriminierung. Für die betroffene Person gilt die Unschuldsvermutung, solange eine Verurteilung aufgrund eines Verstoßes nicht stattgefunden hat.
Wenn Sie anonym bleiben wollen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Geben Sie keine persönlichen Daten an, die Rückschlüsse über ihre Person zulassen
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- Um zu vermeiden, dass Ihre Identität versehentlich preisgegeben wird, verwenden Sie einen privaten PC außerhalb des Unternehmensnetzes.