Knigge im Straßenverkehr zum Thema „Das Blinken“ Nach dem Motto: Setz´ ein Zeichen !!!
Die Grundregel des Straßenverkehrs, die Straßenverkehrsordnung, hat eine einfache und praktische Einrichtung an Fahrzeugen vorgeschrieben, die allen anderen Verkehrsteilnehmern/innen zeigen soll, dass man beabsichtigt, seine Fahrtrichtung zu ändern. Im allgemeinen Sprachgebrauch nennt man das den „Blinker“. Fahrräder haben so etwas nicht, dafür kann der Fahrer/in „Handzeichen“ geben.