Neue Elternbeitragssatzung in der Beratung
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 26.01.2021 ausführlich mit der Flexibilisierung von Buchungsmöglichkeiten in Kitas sowie der Neufassung der Elternbeitragstabelle befasst. Die Beitragstabelle war zuletzt 2015 angepasst worden.
Der JHA hat mit großer Mehrheit dem Rat empfohlen, dem Vorschlag der Verwaltung (einsehbar unter der Vorlagennummer 0103/2020– 2025 im Bürgerinformationssystem) zu folgen. Der Ratsbeschluss soll am 09.02.21 gefasst werden. Vorangegangen war ein Antrag des SPD Fraktion aus dem letzten Jahr, der darauf abhob, weitere Beitragsstufen für gut Verdienende über 90.000 € Jahreseinkommen in die Beitragstabelle einzuführen.
Geringverdiener beitragsfrei
Aus Sicht der Verwaltung muss die Erweiterung der Beitragsstufen über 90.000 € mit einer Entlastung der unteren Beitragsstufen einhergehen. Sie schlägt daher vor, Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen bis 24.000 € in allen Jahrgängen (U3 und Ü3) beitragsfrei zu stellen.
Geringe Beiträge bei geringen Stundenumfängen
Moderate Anpassungen nach 6 Jahren Beitragsstabilität
Bis zur Stufe von 90.000 € Jahreseinkommen werden die meisten Beitragszahler finanziell entlastet. Insbesondere 25 Stunden Buchungen werden durchweg günstiger. Auch 35 Stunden U3 Buchungen profitieren von der neuen Tabelle. Bei 45 Stunden Buchungen sind äußerst geringe bis moderate Steigerungen zwischen 4 € und max. 29 € monatlich vorgesehen. Das bedeutet, auf die letzten 6 Jahre bezogen eine maximale Steigerung des monatlichen Beitrags von weniger als 5 € pro Kindergartenjahr.
Insgesamt ist die Tabelle nun systematisch und nachvollziehbar aufgebaut. Sie entlastet Gering- und Normalverdiener sowie stundenmäßig geringere Buchungszeiten. Sie setzt Anreize für Familien, Betreuungszeiten bedarfsgerecht zu buchen. Geschwisterbefreiungen bleiben unberührt.
Beitragstabelle und Flexibilisierung von Buchungszeiten gehen Hand in Hand
„Es geht uns darum, Eltern Buchungsmöglichkeiten in Niederkasseler Kitas zu ermöglichen, die sie tatsächlich benötigen“, so Carsten Walbröhl, zuständiger Beigeordneter bei der Stadtverwaltung. „Wir nehmen das Kinderbildungsgesetz NW (KiBiz), das dieses Wahlrecht der Eltern betont, sehr ernst und versuchen uns diesbezüglich gut aufzustellen. Alle Eltern städtischer Kindertageseinrichtungen haben beispielsweise die Möglichkeit, zum neuen Kindergartenjahr 25 Flex oder 35 Flex zu buchen. Dies bedeutet, dass sie für ein Kindergartenjahr festlegen können, an welchen Tagen sie halbtags ohne Mittagessen, halbtags mit Mittagessen oder ganztags die Kita nutzen möchten. Auch Essensgelder werden an dieses System angepasst., d.h. Beiträge werden nur für tatsächlich gebuchte Mittagessen erhoben.“ Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 die o.g. Buchungsformate für städtische Einrichtungen beschlossen und die Verwaltung gleichzeitig beauftragt, bei den freien Trägern darauf hinzuwirken, dass diese Flex - Buchungen dort ebenfalls ermöglicht werden.
Randstundenbetreuung zum Kindergartenjahr 2021/2022 möglich
Mehrheitlich hat der Jugendhilfeausschuss am 26.01.2021 zudem die Fördergrundsätze für Randstundenbetreuung in Niederkasseler Kitas beschlossen. Dadurch ermöglicht die Stadt, dass unter bestimmten Voraussetzungen vor oder nach den regulären Öffnungszeiten von Kitas qualifizierte Betreuung angeboten werden kann. Einrichtungen bei denen dieser Bedarf besteht, können hierfür zusätzliche Mittel beantragen und werden gesondert gefördert. Einzelheiten hierzu sind der Vorlage 0103/2020 – 2024 im Bürgerinformationssystem zu entnehmen.
Betreuungszeiten anpassen
Auf Grund dieser neuen Beschlusslagen ist es Eltern ausdrücklich möglich, bis zum 14.02.2021 ihre hinterlegten Buchungszeiten noch einmal zu ändern. In städtischen Kitas erhalten die Eltern hierzu gesonderte Schreiben.
Bei freien Trägern müssen die Möglichkeiten eines Wechsels der Betreuungszeiten mit den Trägervertretern erörtert und vereinbart werden.