Stadt Niederkassel verzichtet auf Gebühren für die Kinderbetreuung
Es ist eine starke Belastungsprobe für Eltern mit kleinen Kindern: Wegen der Corona-Pandemie besteht in OGS, Kitas und Kindertagespflege stadtweit bis mindestens Mitte April ein Betretungsverbot. Ausschließlich Eltern, die in sog. kritischer Infrastruktur tätig sind (z.B. Polizisten, Krankenschwestern), dürfen ihre Kinder in den Einrichtungen betreuen lassen. Gleichzeitig brechen bei vielen Familien durch erhebliche Einschränkungen im Wirtschaftsleben die Einnahmen weg.
Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Stadt Niederkassel vertretenen Parteien im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung am 23.03.2020 beschlossen, dass für die Zeit der Schließung von Kindertagesstätten, Kindertagespflegen und Offene Ganztagsschulen bis zum 19.04.2020 keine Beiträge erhoben werden. Auch für Kinder in der Notbetreuung werden keine Beiträge erhoben. Bei den städtischen Einrichtungen wird zudem das Essensgeld nicht eingezogen bzw. zurückgezahlt. Bei den freien Trägern hängt die Erstattung des Essengeldes davon ab, was die privatrechtlichen Betreuungsverträge vorsehen.
Außerdem hat die Stadt als Träger von 16 Kindertagesstätten beschlossen, dass alle bislang vorgesehenen Konzeptions- und Bedarfstage bis zum Ende des Kindergartenjahres entfallen. Damit wird es aus diesen Gründen zu keinen weiteren Schließungen kommen. Viele Eltern setzen derzeit ihren Urlaub ein, um die Kinderbetreuung sicherzustellen. Weitere Ausfallzeiten möchte die Stadt ihren Eltern nicht zumuten.
